Im Landkreis Uelzen hat ein Gericht nach acht Jahren Planung den Bau von vier Windkraftanlagen gestoppt, weil diese den optischen Eindruck einer benachbarten Windmühle stören. Oder doch nicht? Ein kleines Lehrstück, wie mit Bildern gelogen und Politik gemacht wird.
Bostelwiebeck. Stören geplante Windräder den Blick auf eine denkmalgeschützte Mühle oder nicht? Dies ist, wie so oft, eine Frage der Perspektive. Und hier, auf den weiten Ebenen des Landkreises Uelzen, ist diese Frage tatsächlich wörtlich zu nehmen. Sie beschäftigt nicht nur Investoren und Umweltschützer, sondern auch Gutachter und Richter. Und hat zurzeit zur Folge, dass Bauarbeiten gestoppt wurden, die seit acht Jahren in Planung und von den Behörden bereits genehmigt worden sind.
Die Firma UKA GmbH & Co. KG möchte in Bostelwiebeck, ziemlich in der Mitte zwischen Elbe und Lüneburger Heide gelegen, vier Windräder bauen. UKA steht für Umweltgerechte Kraftanlagen, das Unternehmen hat seinen Sitz in Meißen. 2014 begannen die Planungen, am 31. Juli 2020 kam die gute Nachricht für die UKA: Der Landkreis Uelzen genehmigte ihr Vorhaben. Die UKA darf insgesamt vier Windkraftanlagen auf den Feldern zwischen Bostelwiebeck und Eddelstorf bauen, und zwar sofort.