Müssen Eltern die In-App-Käufe ihrer Kinder zahlen?
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Darf das Kind mit dem Smartphone spielen, sollten Eltern ungewollten In-App-Käufen lieber einen Riegel vorschieben.
© Quelle: picture alliance/dpa
Ein neues Avatarbild, kleine Gimmicks für das nächste Level oder die Wartezeit verkürzen – schnell kommen bei Smartphone- und Tablet-Spielen Kosten für sogenannte In-App-Käufe zusammen. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, melden sich immer wieder Eltern, über deren Kreditkarte Hunderte Euro für diese Einkäufe abgezogen wurden.
Doch wie die Verbraucherschützer klarstellen, sind Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet, für die von ihren Kindern verursachten Kosten aufzukommen. Denn Kinder und Jugendliche sind nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig. Um einen Kaufvertrag abzuschließen, benötigen sie die eindeutige Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Wenn die Käufe von den Eltern also nicht genehmigt sind, besteht demnach keine Zahlungspflicht.
In-App-Käufe in den Stores deaktivieren
Wer jedoch nicht zeitnah Einspruch einlegt, kann trotzdem zur Kasse gebeten werden. Über den App- oder Play Store lassen sich die Käufe über das Nutzerkonto rückabwickeln. Bei der Abrechnung über den Mobilfunkanbieter sollte dieser kontaktiert und Einspruch eingelegt werden. Einen entsprechenden Musterbrief hat die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht.
Generell ist es hilfreich, in den App- und Play Stores der Kinder keine Zahlungsdaten zu hinterlegen. Zudem können In-App-Käufe in den Einstellungen unterbunden werden. Auf iOS-Geräten findet sich der Punkt gut versteckt unter “Bildschirmzeit” und “Beschränkungen”. Unter “Käufe im iTunes & App Store” lassen sich In-App-Käufe deaktivieren oder mit einem Passwort schützen. Bei Android lassen sich die Käufe nicht deaktivieren, aber ebenfalls mit einem Passwort versehen. Dazu den Punkt “Einstellungen” im Google Play Store öffnen und einen Haken bei “PIN für Käufe verwenden” setzen.
RND/mkr