Papiermangel und fehlende Infrastruktur

Krankenkassen kritisieren Gesetz zur allgemeinen Impfpflicht

Ab Mitte März brauchen Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen des Gesundheitswesens zwingend einen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder ärztlich von einer Impfung gegen Covid-19 befreit sind.

Müssen sich bald alle impfen lassen? Anfang April soll eine Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht fallen.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) spricht sich in einer Stellungnahme gegen die mit einer Impfpflicht einhergehenden Erhebungs-, Prüf- und Meldepflichten aus. Die erforderlichen Maßnahmen könnten „das Ziel der Erreichung einer höheren Impfquote konterkarieren“, warnt der Verband.

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Bis zum 15. Mai müssten rund 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger zwei Schreiben erhalten. Das würde schon allein daran scheitern, dass gar nicht genügend Material vorhanden sei. Es „herrscht in Europa ein akuter Papiermangel und somit fehlt Material für die rund 120 Millionen Schreiben“, heißt es in der Stellungnahme.

„Krankenkassen fehlen die Adressen“

Zudem hätten die Krankenkassen einen erheblichen Mehraufwand zu bewältigen. Bis zu 1,8 Millionen Schreiben müssten sie pro Woche versenden, schreibt der Spitzenverband. Oft seien jedoch die Adressen nicht aktuell oder gar nicht vorhanden, etwa weil bei Familien­versicherten nur die Anschrift der oder des Hauptversicherten vorliege.

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Auch mit der Meldung der Ungeimpften hadert der Verband. „Die Krankenkassen sind auch keine Gesundheits- oder Ordnungs­behörde. Die Überwachung der Impfpflicht ist eine staatliche Aufgabe.“ Der Verband befürchtet, dass „Millionen von Bürgerinnen und Bürgern“ fälschlicherweise bei den Bußgeldstellen gemeldet werden müssten, etwa weil die Rückmeldung verspätet eintreffe oder weil der technische Übermittlungs­prozess scheitere.

„Belastet das Vertrauensverhältnis stark“

Fehlerhafte Meldungen an die Bußgeldstellen würden „das wichtige Vertrauens­verhältnis zwischen Versicherten und Krankenkassen stark belasten“, warnt der Verband. Gleichzeitig sei zu befürchten, dass die Bußgeldstellen durch fälschlicherweise vorgenommene Meldungen überlastet würden.

Ein weiterer Diskussionspunkt: die elektronische Patientenakte. Diese soll im Zuge des Gesetzes und zur Dokumentation des Impfstatus flächendeckend eingeführt werden – und zwar für alle, die nicht aktiv widersprechen. „Dies umzusetzen wäre zeitlich unmöglich“, schreibt der Verband. Für die notwendigen Anpassungen im System bräuchte man knapp zwei Jahre.

Außerdem sieht der Verband angesichts der bereits vorhandenen Impfpass-Apps gar keine Notwendigkeit darin, den Impfstatus in der Patientenakte zu erfassen. „Eine doppelte Ablage von Zertifikaten ohne tiefergehenden Nutzen könnte den Versicherten nicht sinnvoll vermittelt werden.“

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BDA warnt ebenfalls vor erheblichem Aufwand

Auch andere Verbände melden sich zu Wort. „Eine Impfpflicht kann dann ein sinnvoller Beitrag zur Steigerung der Impfquote sein, wenn sie praktikabel und umsetzbar ist und die Kontrolle und Durchsetzung sachgerecht geregelt ist“, erklärte die Bundes­vereinigung der Deutschen Arbeitgeber­verbände (BDA). Derzeit fehlten jedoch ein Impfregister sowie die flächendeckende Nutzung der elektronischen Patientenakte. Die Umsetzung drohe deshalb sehr aufwendig zu werden.

Der Bundestag befasst sich am heutigen Montag bei einer Expertenanhörung mit der allgemeinen Impfpflicht. Anfang April soll es eine Entscheidung geben.

Mit Material der dpa

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