Statt Impfregister: AOK rät Corona-Impfungen mit Versichertendaten zu verbinden

Damit die Krankenkassen die Daten zur Corona-Impfung verarbeiten dürfen, müsse der Gesetzgeber die Impfverordnung entsprechend anpassen.

Damit die Krankenkassen die Daten zur Corona-Impfung verarbeiten dürfen, müsse der Gesetzgeber die Impfverordnung entsprechend anpassen.

Berlin. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, hat die Verknüpfung der Daten über Corona-Impfungen mit denen der Krankenversicherten vorgeschlagen. „Bei anderen Schutzimpfungen werden Impfdaten ja auch mit Routinedaten der Kassen verknüpft. Auf diese Weise wären die Kassen in der Lage, eine ordentliche Corona-Impf-Surveillance zu unterstützen“, sagte Reimann der „Ärzte Zeitung“ (Mittwoch).

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Die Verbindung von Impf- und Versichertendaten sei „keine Raketenwissenschaft“. Ein separates Register brauche es nicht. Perspektivisch werde die Corona-Impfung ohnehin in den Impfkanon der Regelversorgung einmünden müssen, betonte die AOK-Chefin.

Datenschutz erlaubt Verarbeitung nicht

Auf den Hinweis, dass die Datenschutzgrundverordnung den Kassen die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten ohne konkreten gesetzlichen Auftrag untersage, wies Reimann darauf hin, dass die Verordnung solcher Daten „aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ durchaus verarbeitet werden dürften. Das treffe auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie definitiv zu. Der Gesetzgeber müsste aber die Impfverordnung entsprechend anpassen „und den Krankenkassen eine entsprechende Aufgabe, also einen Datenverarbeitungszweck, zuweisen.“

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RND/dpa

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