Die Vorsorgevollmacht: Warum sie so wichtig ist

Darmstadt. Was ist eine Vorsorgevollmacht?

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Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt man eine Person des Vertrauens zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Wichtig: Die Vollmacht gilt nur, wenn man die Dinge nicht mehr selbst bewältigen kann. Die Vollmacht kann dem Beauftragten auch jederzeit entzogen oder inhaltlich verändert werden.

Was kann man mit einer Vorsorgevollmacht regeln?

Die Vorsorgevollmacht bezieht sich vor allem auf Verträge, den Einzug in ein Pflegeheim sowie finanzielle Angelegenheiten. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden – etwa, welche Dinge man unbedingt ins Heim mitnehmen will.

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Falls in der Vorsorgevollmacht auch gesundheitliche Angelegenheiten geklärt werden sollen, muss sie für den Bevollmächtigten ausdrücklich die Befugnis enthalten, in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder sie zu untersagen. Ähnliches gilt für eine Vollmacht in Angelegenheiten des Aufenthalts: Man muss dem Bevollmächtigten explizit das Recht geben, über die Unterbringung in einem Heim entscheiden zu dürfen.

Wozu brauche ich eine Vollmacht? Kann nicht meine Familie entscheiden?

Ehepartner oder Kinder können nicht ohne die Beauftragung durch eine Vollmacht (oder den Beschluss der rechtlichen Betreuung) entscheiden. Fehlt das und es kommt zur Situation, in der man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, wird das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer einsetzen – entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.

Wonach soll man den Bevollmächtigten auswählen?

Man sollte eine Person wählen, der man vertraut: Jemand, den man gut kennt, von dem man weiß, dass er sich gut informiert. Jemand, der kooperativ und durchsetzungsfähig ist. Der Bevollmächtigte entscheidet je nach Auftrag über finanzielle Dinge, die Heimunterbringung oder bei gesundheitlichen Fragen wie einer Operation. Dazu ist es wichtig, dass er oder sie erreichbar und vor Ort ist. Er sollte auch regelmäßig Kontakt zu den Ärzten, dem Heim oder den Banken haben.

Am besten man teilt die Vollmachten für verschiedene Bereiche nicht auf mehrere Personen auf, sondern benennt eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Verhinderungsfall.

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Muss man mit der Vollmacht zum Notar, und braucht man Zeugen?

Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu geben, sollte sie vom Notar beglaubigt oder beurkundet sein. Das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll. Die Vorsorgevollmacht sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob die Aussagen weiter gültig sind. Falls ja, sollten man dies durch eine Unterschrift mit aktuellem Datum bestätigen.

Wo kann man ein Formular herunterladen?

Zum Beispiel beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz oder bei der Verbraucherzentrale. Hier gibt es auch weitere Informationen.

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