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Neues Infektionsschutzgesetz

Die Rückkehr der Maskenpflicht: So reagiert die Kino- und Konzertbranche

Zum Schutz vor einer Corona-Welle im Herbst sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Dafür gibt es jede Menge Kritik – vor allem von der ohnehin schon pandemiegebeutelten Kunst- und Kulturbranche (Symbolbild).

Zum Schutz vor einer Corona-Welle im Herbst sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Dafür gibt es jede Menge Kritik – vor allem von der ohnehin schon pandemiegebeutelten Kunst- und Kulturbranche (Symbolbild).

Sollten sich die Menschen in Deutschland fortan alle drei Monate gegen das Coronavirus impfen lassen? Mit Blick auf das ab Oktober in Kraft tretende neue Infektionsschutzgesetz kann genau dieser Eindruck entstehen. Denn laut dem gemeinsamen Vorschlag zur Anpassung des Infektionsschutzgesetzes ist vorgesehen, dass die Maskenpflicht ab Oktober in bestimmten Innenräumen wieder eingeführt wird. „Wenn die Situation es gebietet, gilt auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und es kommt zu Obergrenzen im öffentlichen Raum“, erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach am Mittwoch.

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In der Praxis könnte das bedeuten, dass die Länder unter anderem Maskenpflichten etwa in der Gastronomie und im Kulturbereich einsetzen können, sofern sie das für nötig erachten. Ausnahmen gibt es für Getestete, frisch Geimpfte und Genesene. Als frisch geimpft gelten aber nur Menschen, die mindestens eine Drittimpfung erhalten haben und deren letzte Impfung höchstens drei Monate her ist.

Einschränkung von Verzehr von Speisen und Getränken muss verhindert werden

Ärzteverbände, Kommunen und Branchenvertretende kritisieren die neue Gesetzgebung. „Der Gesetzgeber legt damit nahe, dass sich die Menschen alle drei Monate impfen lassen sollten. Das ist natürlich nicht der Fall“, sagte der Chef des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Das deckt sich weder mit der Stiko-Empfehlung noch glaube ich, dass die Verantwortlichen in der Politik dies im Sinn haben“, erklärte er. Kritik an den ab Herbst geltenden Änderungen gibt es weiter – vor allem von der pandemiegebeutelten Kunst- und Kulturbranche.

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Christine Berg, Vorstand vom Branchenverband HDF KINO e.V., betont auf Anfrage des RedaktionsNetzwerk Deutschlands (RND) die Relevanz von Ausnahmeregelungen für Kultureinrichtungen, zu denen auch Kinos gehören: „Für uns ist diese Ausnahmeregelung elementar wichtig, da unbedingt verhindert werden muss, dass der Verzehr von Speisen und Getränken am Platz erneut eingeschränkt wird, da dieser für den wirtschaftlichen Betrieb eines Kinos unerlässlich ist.“

Berg weiß aber auch, dass der sprichwörtliche „Teufel bekanntlich jedoch im Detail steckt, und hier haben wir noch Überzeugungsarbeit vor uns“. Denn von der Maskenpflicht sind laut neuem Beschluss nur jene Personen ausgenommen, die über einen aktuellen Testnachweis verfügen oder „frisch“ geimpft oder genesen sind. Für Berg bleibt es an dieser Stelle fraglich, wie diese Faktoren in der Praxis kontrolliert werden sollen. „Eine 3G-Regelung für alle Gäste durch die Hintertür sehen wir kritisch“, erklärt die HDF-Geschäftsführerin.

Bundesländer sollen ab Oktober wieder Maskenpflicht verhängen dürfen
03.08.2022, Baden-Württemberg, Stuttgart: Eine Passantin trägt eine FFP2-Maske in der Hand.

Derzeit gilt die Maskenpflicht nur noch an wenigen Orten. Foto: Marijan Murat/dpa - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Nachrichten für Kinder +++ dpa-Nachrichten für Kinder +++

In diesem Herbst und Winter soll die Maskenpflicht ein Kerninstrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie sein.

Bühnenverein nennt Regelung nicht praktikabel

Auch der Deutsche Bühnenverein erachtet die neue Regelung als nicht praktikabel. Auf RND-Nachfrage wird diese Einschätzung mit dem damit verbundenen Kontrollaufwand begründet: Denn Besucherinnen und Besuchern, für die eine Maskenplicht besteht, sei „nicht zu vermitteln, dass sie in einer Vorstellung neben solchen ohne Maske sitzen sollen. Eine Maskenpflicht kann nur einheitlich bestehen und stellt für den Theater- und Konzertbesuch bei einem prekären Infektionsgeschehen auch kein Hindernis dar. Sie wird nach den Erfahrungen der letzten Jahre vom Publikum vielmehr als Maßnahme der Fürsorge begrüßt. Die jetzt im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Option wird eher zu einer Verunsicherung und Zurückhaltung beim Kartenkauf führen, weil für viele Menschen die Maske Sicherheit gibt“, sagte die geschäftsführende Direktorin des Deutschen Bühnenvereins, Claudia Schmitz.

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Somit gehen die Verantwortlichen des Deutschen Bühnenvereins davon aus, dass viele Betriebe wie etwa Theater- oder Orchesterspielstätten über ihr Hausrecht eine allgemeine Maskenpflicht ohne Ausnahmen festsetzen werden.

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