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Nazi-Raubkunst

Zehn Jahre Kunstfund Gurlitt – Anwalt: „Man hat ihm Unrecht getan“

Das Gemälde „Porträt einer jungen Frau“ von Thomas Couture ging an die Erben zurück.

Das Gemälde „Porträt einer jungen Frau“ von Thomas Couture ging an die Erben zurück.

München. Es muss ein überwältigender Anblick gewesen sein, der sich den Ermittlern der Staatsanwaltschaft Augsburg am 28. Februar 2012 bot: In einer unscheinbaren Wohnung im Münchner Stadtteil Schwabing stießen sie auf eine riesige, beeindruckende Kunstsammlung. Auf den Wohnungsbesitzer, Cornelius Gurlitt, waren sie zwei Jahre zuvor aufmerksam geworden, als der Zoll ihn auf der Fahrt von Zürich nach München kontrollierte und der Verdacht auf ein Steuerdelikt aufkam. Was folgte, war eine nie dagewesene Debatte um Nazi-Raubkunst und den deutschen Umgang damit, was folgte, ist Kunstgeschichte.

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Von den Ermittlern der Augsburger Staatsanwaltschaft ist nach Angaben eines Sprechers heute niemand mehr im Dienst, der von jenem denkwürdigen Tag berichten könnte. Berichten will aber jemand anders: Christoph Edel. Der ehemalige Betreuer des 2014 gestorbenen Kunstsammlers Gurlitt erhebt zehn Jahre nach der Beschlagnahmung Vorwürfe gegen die deutschen Behörden. „Für Gurlitts Sicht der Dinge hat man sich überhaupt nie interessiert, auch für seine Person hat man sich nicht interessiert“, sagt der Münchner Rechtsanwalt der Deutschen Presse-Agentur. Das gelte für „Staatsanwaltschaft, Politik, Medien“. „Man hat ihm Unrecht getan.“

Gurlitt stirbt 2014

„Es war ein rücksichtsloser Umgang mit einem alten Menschen, dem ja rechtlich nichts vorzuwerfen war und auch ob ihm moralisch etwas vorzuwerfen war, ist fraglich, wenn man an seine gesundheitliche und familiäre Situation denkt“, sagt Edel.

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Edel war bis zu Gurlitts Tod am 6. Mai 2014 der gesetzliche Betreuer des Mannes, der im Mittelpunkt dieses nie dagewesenen Kunstkrimis stand. Erst anderthalb Jahre nach der Beschlagnahmung wurde der Fund öffentlich und sorgte für Aufsehen und eine hitzige Debatte über den Umgang mit von den Nationalsozialisten geraubten Kunstwerken in Deutschland. Denn Gurlitts Vater Hildebrand war einer der Kunsthändler Adolf Hitlers.

Insgesamt rund 1600 Werke

Später wurde sogar noch weitere Kunst in Gurlitts Salzburger Haus gefunden. Das Konvolut umfasst insgesamt rund 1600 Werke. Als Gurlitt im Alter von 81 Jahren starb, vermachte er seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern. Kurz vor seinem Tod hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg die Beschlagnahmung der Sammlung aufgehoben, nachdem seine Anwälte zuvor Beschwerde dagegen eingelegt hatten. Dies wurde als juristischer Sieg für Gurlitt gewertet.

Von Hunderten Bildern, die laut Behördenangaben anfangs unter Raubkunstverdacht standen, wurden nach Angaben des Kunstmuseums Bern aus dem Dezember bislang neun durch die Bundesrepublik restituiert, weil sich bei ihnen der Verdacht auf Nazi-Raubkunst bestätigt hatte. Zwei Bilder von Otto Dix gab das Museum den Angaben zufolge an die rechtmäßigen Eigentümer zurück. Fünf weitere, bei denen die Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden konnten, gingen an die Bundesrepublik. In Summe bestätigte sich laut Museum bislang also nur in 16 Fällen ein Verdacht auf Raubkunst.

Autor Remy zum Fall Gurlitt: „Trauerspiel von vorne bis hinten“

Auch der Autor und Dokumentarfilmer Maurice Philip Remy hatte bereits in seinem 2017 erschienenen Buch „Der Fall Gurlitt“ ähnliche Vorwürfe erhoben wie jetzt Edel. Er spricht von einem „Justizskandal“, von „illegaler Beschlagnahmung“: „Dann wurde daraus ein richtiges Staatsversagen“, sagt er der dpa. „Es kann nicht sein, dass so etwas vor aller Augen passiert, nur weil die Staatsraison es vermeintlich gebietet. Da wird ein Mann seiner Rechte beraubt, um davon abzulenken, dass NS-Raubkunst in Deutschland bis dahin nicht so gerne zurückgegeben wurde.“

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Remy sieht im Verhalten deutscher Behörden und Politiker im Fall Gurlitt vor allem den Versuch, vom eigentlichen Versagen bei der Rückgabe geraubter Kulturgüter an jüdische Familien abzulenken. „Überlebende des Holocaust und ihre Angehörigen sind in Deutschland immer noch Bittsteller“, kritisiert Remy.

„Der eigentliche Skandal ist: Man gibt Millionen, um die Sammlung Gurlitt auszuforschen und gleichzeitig gibt es immer noch kein Gesetz, dass die Rückgabe geraubter Bilder verbindlich regelt.“ Beim Fall Gurlitt sei es gar nicht vorrangig um Restitutionen gegangen, „sondern um Showeinlagen“. Sein Fazit: „Ein Trauerspiel von vorne bis hinten.“ Der Fall Gurlitt habe sein „Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert“.

Ehemaliger Betreuer: „Er war im Recht“

Ein Sprecher der damaligen Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) wies die Vorwürfe bei Erscheinen des Buches zurück: Die Bundesregierung habe vor allem aus moralischer Verpflichtung für die weltweite jüdische Gemeinschaft große Anstrengungen unternommen, die Herkunft der Werke transparent und eindeutig zu klären.

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Der Mann, um den es bei all dem ging, habe all das, den Rummel um seine Person, nur schwer ertragen. „Ich habe ihn als jemanden erlebt, der verletzlich ist und stark überfordert mit den Mühlen, in die er geraten ist“, sagt Anwalt Edel. Es sei nicht richtig, dass Bilder, die sich als Nazi-Raubkunst entpuppten, nur auf Betreiben der Behörden restituiert worden seien. „Cornelius Gurlitt hat sich freiwillig den Washingtoner Prinzipien unterworfen und sich bereiterklärt, die Bilder zurückzugeben.“

Dass er sich nicht noch stärker dafür eingesetzt habe, dass Gurlitt zumindest die Bilder, deren Herkunft nicht zur Debatte stand, wiederbekomme, werfe er sich heute vor, sagt Edel. „Er hatte nach wie vor eine Begeisterung für die Kunst.“ Und ein Recht auf seine Bilder habe er gehabt, betont sein früherer Betreuer: „Die Beschlagnahmung ist ja aufgehoben worden. Er war im Recht.“

Der Fall Gurlitt in der Chronologie

22. September 2010: Cornelius Gurlitt wird auf einer Zugfahrt von Zürich nach München kontrolliert. Zollfahnder schöpfen Verdacht, es könne ein Steuerdelikt vorliegen.

28. Februar 2012: Gurlitts Wohnung in München-Schwabing wird durchsucht. Die Fahnder entdecken mehr als 1200 wertvolle Kunstwerke.

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3. November 2013: Das Nachrichtenmagazin „Focus“ bringt den Fall an die Öffentlichkeit und sorgt damit für eine Sensation.

28. Januar 2014: Die eingesetzte Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ gibt bekannt, dass nach einer ersten Sichtung 458 Werke aus Gurlitts Sammlung unter Raubkunstverdacht stehen.

10. Februar 2014: Es wird bekannt, dass weitere wertvolle Bilder in Gurlitts Haus in Salzburg gefunden wurden – darunter Werke von Picasso, Renoir und Monet.

7. April 2014: Gurlitts Anwälte unterzeichnen einen Vertrag mit der Bundesregierung, in dem der Kunsthändler sich bereiterklärt, Bilder, bei denen es sich um Nazi-Raubkunst handelt, freiwillig zurückzugeben.

9. April 2014: Die Staatsanwaltschaft Augsburg gibt die beschlagnahmten Bilder nach mehr als zwei Jahren wieder frei.

6. Mai 2014: Cornelius Gurlitt stirbt im Alter von 81 Jahren in seiner Wohnung in München. Er vermacht seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern in der Schweiz.

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19. Mai 2014: Gurlitt wird in Düsseldorf im Grab seiner Eltern beigesetzt.

21. November 2014: Es wird bekannt, dass das Kunstmuseum Bern das Gurlitt-Erbe annehmen will. Am selben Tag kündigt die Cousine von Cornelius Gurlitt, Uta Werner, an, das Testament anzufechten.

Mai 2015: Die ersten beiden Bilder, die von der Taskforce als Raubkunst identifiziert wurden, „Zwei Reiter am Strand“ von Max Liebermann und die „Sitzende Frau“ von Henri Matisse, gehen an ihre rechtmäßigen Besitzer.

25. Juni 2015: Das Gemälde „Zwei Reiter am Strand“ wird für rund 2,6 Millionen Euro in London versteigert.

Januar 2016: Die Taskforce stellt ihre Arbeit ein. Sie wird von einem Expertengremium abgelöst, das die Provenienzrecherche weiterführen soll.

15. Dezember 2016: Das Oberlandesgericht München erklärt Gurlitts Testament für gültig und weist die Forderungen seiner Cousine endgültig ab.

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3. November 2017: In der Bundeskunsthalle in Bonn wird die Ausstellung „Bestandsaufnahme Gurlitt“ eröffnet. Sie wird danach noch in Bern und Berlin zu sehen sein.

10. Dezember 2021: Knapp zehn Jahre nach der Beschlagnahmung der Sammlung Gurlitt gibt das Kunstmuseum Bern zwei weitere Werke daraus zurück. Neun Werke waren bis dato durch die Bundesrepublik restituiert worden, weil sich bei ihnen der Verdacht auf Nazi-Raubkunst bestätigt hatte. Fünf weitere Werke, bei denen die Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden konnten, gingen an die Bundesrepublik. In Summe bestätigte sich laut Museum demnach bislang in 16 Fällen ein Verdacht auf Raubkunst.

RND/dpa

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