Über vier Jahre haben Süleyman A. und seine Frau eine Rentnerin aus Seelze betreut. Als die demente Frau ihre Rechnungen nicht mehr begleichen konnte, rückte A. in den Verdacht, ihre Konten veruntreut zu haben. Doch die Tatvorwürfe konnten ihm nicht nachgewiesen werden, urteilte nun das Schöffengericht.
Hannover.Der ehrenamtlicher Betreuer, der sich seit Montag, 27. Juli, vor dem Amtsgericht Hannover wegen gewerbsmäßiger Untreue in 172 Fällen verantworten musste, ist freigesprochen worden. Laut Anklage sollte Süleyman A. (48) zwischen 2014 und 2018 von zwei Konten einer Seniorin aus Seelze 62.000 Euro in bar abgehoben und weitere 26.000 Euro auf eigene Konten überwiesen haben. Doch das Schöffengericht unter Vorsitz von Sabine Mzee stellte fest, dass der Verbleib der 88.000 Euro in vielen Fällen nicht beweiskräftig geklärt werden konnte: „So wissen wir bis heute nicht, wer zu welchem Zweck Abbuchungen vorgenommen hat.“ Gerne hätte man die Rentnerin befragt, doch die war im November 2018 im Alter von 83 Jahren verstorben. Und der Angeklagte schwieg bis zum Schluss zu den Tatvorwürfen.
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