Auf den Fuß gespuckt: Pöbelnder Badegast muss ins Gefängnis
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Jörg D. ist schon einige Dutzend Male verurteilt worden und saß schon viele Jahre im Gefängnis. Er erschien ohne Verteidiger vor Gericht.
© Quelle: Michael Zgoll
Hannover / Laatzen. Ein 50-jähriger Mann, bei dem bereits 58 Einträge im Bundeszentralregister stehen, hat am Dienstag am Amtsgericht Hannover die nächste Strafe kassiert. Weil Jörg D. einem Aushilfs-Bademeister in einer Sammelumkleide des Schwimmbads Aqualaatzium auf dessen in einem Badelatschen steckenden, nackten Fuß spuckte, brummte Richter Olaf Wöltje dem Angeklagten eine Haftstrafe von zwei Monaten auf – ohne Bewährung.
Wöltje nannte die Tat „total inakzeptabel“ und geißelte eine „Verrohung der Sitten“. Dies wurde untermauert durch die Zeugenaussage einer langjährigen Fachangestellten für Bäderwesen. Sie berichtete, dass sie in dem Laatzener Bad schon häufig von Badegästen und Saunabesuchern bedroht und beleidigt worden sei. Vermehrt träten solche Ausfälle an Wochenenden oder in den Abendstunden zutage.
Wüste Beschimpfungen
Der unappetitlichen Herabwürdigung des 22-jährigen Rettungsschwimmers im Aqualaatzium war am Abend des 9. Februar 2019 eine andere Grenzüberschreitung von D. vorausgegangen: Der angetrunkene Mann hatte im Umkleideraum geraucht. Dies hatten andere Badegäste moniert, woraufhin der junge Bademeister und seine 27 Jahre alte Kollegin herbeieilten und den Mann zur Rede stellten. Eigentlich wollten sie ihn nur zum Verlassen des Bades auffordern, doch dann beschimpfte er die Frau als „Schlampe“ und „Nutte“, hämmerte gegen einen Schrank, drohte den beiden Angestellten und ihren Familien Gewalt an und brüstete sich mit seinen langjährigen Gefängnisaufenthalten. Weil D. sich auch nicht um ein daraufhin ausgesprochenes Hausverbot scherte und weiter lauthals herumpöbelte, musste er von zwei Polizeibeamten zur Räson gebracht werden.
Jörg D. hat noch nie einen ordentlichen Beruf ausgeübt, ist seit seinem 16. Lebensjahr durch Diebstähle, Körperverletzungen, Beleidigungen, Bedrohungen und andere Delikte auffällig geworden. Die Begründung für sein Ausrasten im Aqualaatzium zeugte nicht von Einsicht (“da habe ich wohl mal wieder etwas übertrieben“), zu einer Entschuldigung gegenüber dem Bademeister musste er vom Richter gedrängt werden. „Es war eklig“, sagte das 22-jährige Opfer der Spuckattacke, er habe diese als sehr abwertend empfunden. Olaf Wöltje wies darauf hin, dass D. erst zwölf Tage vor dem unschönen Auftritt im Schwimmbad aus dem Gefängnis entlassen worden war, wo der Hartz-IV-Empfänger eine einjährige Haftstrafe wegen Diebstählen, Beleidigung und Hausfriedensbruch abgesessen hatte.
Dass der Umgangston von Badegästen im Aqualaatzium oft inakzeptabel ist, konnte der Amtsrichter aus eigener Anschauung bestätigen. Deshalb besuche er mit seiner Familie inzwischen lieber ein Schwimmbad in Langenhagen. Regelverstöße und Pöbeleien wie von D. – womöglich noch in Gegenwart von Kindern – zählen für Wöltje zu Umgangsformen, die nicht hinnehmbar sind, hier sei der „Widerstand der Anständigen“ gefragt.
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Von Michael Zgoll
HAZ