Bei Corona-Quarantäne: Gesundheitsämter müssen künftig Personendaten an Polizei übermitteln
Polizisten haben in Zeiten der Corona-Krise nicht nur Einsätze im öffentlichen Raum, sondern auch in Wohnungen. Damit sie sich dort nicht anstecken, sollen Gesundheitsämter jetzt Daten weitergeben.
Damit Beamte sich bei Einsätzen nicht anstecken, müssen Gesundheitsämter in Niedersachsen künftig die Daten von Menschen, die wegen des Coronavirus unter Quarantäne stehen, an die Polizei weiterleiten. Die Datenschutzbeauftragte des Landes hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Datenübermittlung.
Hannover.Jeder, der in Niedersachsen wegen des Coronavirus unter Quarantäne steht, muss künftig damit rechnen, dass seine Daten von den Gesundheitsbehörden an die Polizei weitergegeben werden. Das geht aus Schreiben des Innenministeriums und des Gesundheitsministeriums vom Freitag hervor. Beide liegen der HAZ vor. Weitergegeben würden aber keine ärztlichen Befunde, sondern lediglich Name, Nachname, Geburtsdatum und Wohnadresse sowie der Quarantänestatus, heißt es von Seiten der Behörden. Dies geschehe ausschließlich zum Schutz der Polizeibeamten, die wissen müssten, ob sie es bei einem Einsatz möglicherweise mit Covid-19-Patienten zu tun haben könnten, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Sonnabend der HAZ. Zuerst hatte der NDR berichtet.
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