Bohren in Schulen ist ab sofort verboten
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Gleich staubt’s: Peter-Paul Hapeta, Hausmeister der Franz-Mersi-Schule, wisse noch nichts von einem Bohrverbot an Schulen, sagt er.
© Quelle: Samantha Franson
Hannover. Ein Regalbrett in die Wand zu dübeln, dürfte zu den Routineaufgaben von städtischen Hausmeistern gehören - doch das ist ihnen jetzt verboten. Nur mit fachkundiger Hilfe dürfen sie sich an den Wänden von Schulen, Bibliotheken und Bürogebäuden zu schaffen machen. Grund ist asbesthaltiger Putz, der zwischen 1960 und 1993 vielfach verwendet wurde. Das Gebäudemanagement der Stadt sei zu der Entscheidung gelangt, „das Bohren, Schleifen, Schlitzen und Stemmen durch Nicht-Sachkundige im Sinne der Gefahrstoffverordnung vorsorglich zu untersagen“, heißt es auf Nachfrage der HAZ.
Nicht nur die Stadt Hannover erteilt ein Bohrverbot. Auch das Staatliche Baumanagement, eine Landesbehörde, kommt zu dem Schluss, dass asbesthaltige Wände besser unangetastet bleiben. „Allgemein sollten Arbeiten an Böden, Wänden und Decken durch Hausmeister oder andere Bedienstete untersagt werden“, empfahl die Behörde vor einiger Zeit.
In der Ratspolitik verursacht das Dübelverbot Kopfschütteln. „Muss jetzt für jedes Bohrloch eine Fachfirma anrücken?“, fragt sich Jens Böning von den „Hannoveranern“. Er will in der kommenden Ratsversammlung eine offizielle Anfrage an die Verwaltung stellen, wie weit das Bohrverbot gehen solle.
Asbest-Spachtel im Putz
Die Stadt schätzt, dass 25 bis 30 Prozent der Häuser, die zwischen 1960 und 1993 entstanden sind, mit asbesthaltigen Spachtelmassen verputzt sind. Das gehe aus Untersuchungen in Hamburg und in Nordrhein-Westfalen hervor. „Betroffen sind häufig nicht alle Räume und Wände eines Gebäudes, sondern zum Teil nur einzelne Wände bis hin zu Teilbereichen von Wänden“, sagt Stadtsprecher Dennis Dix. Das gelte im Übrigen auch für private Häuser. Insgesamt stehe eine große Anzahl von Bauteilen (Wände, Decken, Fußböden) im Verdacht, Asbest zu enthalten. „Im eingebauten und ungestörten Zustand sind keine gesundheitlichen Gefahren für die Nutzer zu erwarten“, sagt Dix.
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserartige Minerale. Es ist hitzebeständig und kann leicht mit anderen Stoffen kombiniert werden. Daher wurde es in großen Mengen verbaut. Das Material ist nachweislich krebserregend und seit 1993 verboten.
Nägel einzuschlagen ist erlaubt
Die Direktive für Hannovers Hausmeister ist eindeutig. „Das Einschlagen eines Nagels ist wegen fehlender Staubentwicklung problemlos möglich“, sagt Stadtsprecher Dix. Greift ein Hausmeister aber zur Bohrmaschine, wird es brenzlig. Beim Bohren werde zwar nur geringe Asbestbelastung verursacht, dennoch sei die Verwaltung derzeit dabei, „eigene Mitarbeiter sachkundig zu machen und für kleinere Maßnahmen, hier insbesondere das Bohren von Löchern kleinerer Dimensionen, zu rüsten“. Hannovers Hausmeister müssen also in die Bohrschule. Bis alle über die Gefahren von Löchern im Asbest aufgeklärt sind, übernehmen Fachfirmen das Andübeln von Regalbrettern.
Wie Asbest zu Krankheiten führt
Asbest wurde seit den 1930er-Jahren wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften in so großen Mengen verbaut wie kaum ein anderer Werkstoff. Im Jahr 1993 wurde er in Deutschland verboten, da eindeutig nachgewiesen war, dass er krebserregend ist. Charakteristisch für Asbest ist die Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist auch bekannt, dass durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell hier Tumore entstehen können.