Darf ein Arzt kiffen? – Mediziner klagt vor Gericht
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Ein Arzt aus Rinteln hatte keine Zulassung erhalten, weil er wegen Hasch-Besitz verurteilt wurde.
© Quelle: dpa
Hannover. Der Mann, der 2011 die Ärztliche Prüfung bestand, sei unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs, argumentierte die Behörde. Beide Parteien einigten sich vor dem Veraltungsgericht Hannover laut einem Sprecher auf einen Vergleich. Demnach bekommt der 35-Jährige bis August 2014 keine Approbation, weil er bis dahin unter Bewährung steht. Danach muss er bestimmte Bedingungen erfüllen.
Der Mann hatte 2011 wegen des Besitzes von knapp 1,2 Kilogramm Haschisch mit einem hohen THC-Gehalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten erhalten. „Der Kläger sagte, er habe den Stoff über einen längeren Zeitraum zur Bewältigung des Prüfungsstresses konsumiert“, sagte Gerichtssprecher Ingo Behrens. Der 35-Jährige erklärte, die Straftat betreffe nicht das Verhältnis zum Patienten und stehe nicht mit seiner ärztlichen Tätigkeit im Zusammenhang. Er konsumiere auch keine Drogen mehr, was er durch Tests belegen könne.
Der Kläger war bereits 1999 und 2001 zu einer Geldbuße beziehungsweise zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Damals hatte er Haschisch nach Deutschland geschmuggelt. Jetzt muss der Mediziner nach Angaben des Gerichtssprechers seine Bewährungsauflagen erfüllen sowie drei Monate lang einmal in der Woche in einer Suchtberatung arbeiten. Der Mediziner habe angeboten, zum Nachweis seiner Drogenfreiheit eine Haaranalyse machen zu lassen. (Aktenzeichen 5 A 267/12)
dpa
HAZ