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Hintergrund

Das Pfandsystem in Deutschland

Das Pfandsystem in Deutschland ist nach Meinung von Umweltschützern verwirrend.

Das Pfandsystem in Deutschland ist nach Meinung von Umweltschützern verwirrend.

Hannover . In Deutschland gibt es ein Pfand auf Mehrwegflaschen und auf sogenannte Einweg-Getränkeverpackungen. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind in beiden Fällen Säfte, Wein, Sekt und Spirituosen. Außerdem wird kein Pfand erhoben auf „ökologisch vorteilhafte“ Einwegverpackungen, also Getränkekartons und Beutel aus Kunststoffen, wie es sie zum Beispiel häufig für Milch gibt.

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Das Mehrwegpfand richtet sich nach der Art der Flasche. Zwar gibt es keine einheitliche, gesetzliche Regelung über die Höhe des Pfandes für Mehrwegflaschen, üblicherweise werden dennoch in ganz Deutschland die gleichen Preise erhoben. Wiederverwertbare Flaschen für Mineralwasser oder sogenannte kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke (wie zum Beispiel Coca-Cola oder Fanta), egal ob aus Glas oder aus Kunststoff, sind mit einem Pfand von 15 Cent belegt.

Für Joghurtgläser, Milch- und Sahneflaschen werden ebenfalls 15 Cent Pfand berechnet. Für gläserne Bierflaschen werden 8 Cent kassiert. Bierflaschen mit Bügelverschluss sind mit einem Pfand von 15 Cent belegt, regional sogar mit einem Betrag von 50 Cent. Auf eine leere Getränkekiste wird, unabhängig ob Wasser, Erfrischungsgetränk oder Bier, ein Pfand von 1,50 Euro erhoben. Eine halbe, leere Getränkekiste, wie es sie manchmal bei Bier gibt, kostet 75 Cent Pfand.

Bei Einwegflaschen beträgt das Pfand für alle Getränkeverpackungen 25 Cent. Die Pfandpflicht gilt auch für Getränkedosen. Getränkedosen und Einwegflaschen sind mit dem Logo des Deutschen Pfandsystems gekennzeichnet. Es besteht aus einer Flasche und einer Dose mit einem Pfeil. Jeder Händler, der Pfandflaschen verkauft – egal ob Einweg oder Mehrweg?–, muss diese auch wieder zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Allerdings sind zum Beispiel Geschäfte, die nur Getränke in Einwegverpackungen verkaufen, auch nur zur Rücknahme von Einwegverpackungen verpflichtet. Mehrwegflaschen müssen sie nicht zurücknehmen.

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Bestes Beispiel ist der Discounter Aldi, in dessen Rücknahmeautomaten die Einwegflaschen gleich platzsparend zerkleinert werden. Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern müssen nur die Einwegverpackungen der von ihnen verkauften Marken zurücknehmen. Händler müssen auch beschädigte Einwegverpackungen wie zum Beispiel eine plattgetretene Dose zurücknehmen. Allerdings muss das Logo noch zu erkennen sein.

mak

HAZ

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