Eltern fordern 1,5 Millionen Euro vom Friederikenstift
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Vater Zeki Y. tut alles für Adam.
© Quelle: Montage Surrey/Zgoll
Hannover. Adam ist zwei Jahre alt. Und schwerstbehindert. Er wird nie stehen und laufen können. Nie reden und selbstständig essen. Adam braucht Betreuung, rund um die Uhr. Schuld an seinem Zustand ist eine Hirnschädigung. Verursacht bei seiner Geburt im Friederikenstift, durch Behandlungsfehler von zwei Ärzten. Das haben zwei Gutachten ergeben, das hat das Diakoniekrankenhaus eingestanden. 350.000 Euro Schmerzensgeld hat die Versicherung bereits gezahlt.
Doch die Eltern, die acht weitere Kinder haben, empfinden dies als viel zu wenig für das, was Adam erdulden muss. Mithilfe einer Anwaltskanzlei haben sie die Klinik und die zwei verantwortlichen Mediziner beim Landgericht Hannover verklagt und fordern ein Schmerzensgeld von insgesamt 1,5 Millionen Euro sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von 2000 Euro.
Die Familie, die kurdischer Abstammung und eingebürgert ist, lebt in einer Drei-Zimmer-Eigentumswohnung in einem Laatzener Hochhaus, auf 71 Quadratmetern. Der geistig behinderte Adam wird dort per Monitor 24 Stunden am Tag überwacht. Sein Speichel muss häufig abgesaugt werden, er wird per Magensonde ernährt. Laut dem Vater erleidet der Junge bis zu 40 Krampfanfälle pro Tag. Seine Anwälte, Christian Wolff und Karsten Witt, sprechen von einer „Körperverletzung mit den schlimmstmöglich denkbaren Folgen“.
Wie konnte das passieren? Die Mutter wird am 24. Februar 2013 in den Kreißsaal des Friederikenstifts gebracht. Die Wehen sind da, die Fruchtblase ist geplatzt. Kurz nach 18 Uhr treten erste Unregelmäßigkeiten auf, die Herztöne gehen immer wieder in den Keller. Die Mutter spricht – im Gegensatz zu ihrem Mann – kaum Deutsch. Kurz vor acht weist die damals 35-Jährige, die ja schon viel Erfahrung mit Entbindungen hat, per Gesten darauf hin, dass etwas nicht stimmt. Dass sie eine Steißlage des Kindes vermutet. Dass sie per Kaiserschnitt entbinden möchte. Doch der Assistenzarzt bereitet um 20.30 eine Saugglockenentbindung vor. Er versucht es einmal. Zweimal. Doch die Verbindung reißt immer wieder ab. Allerspätestens um 20.42 Uhr, so sagen die Gutachter später, hätte der Kaiserschnitt erfolgen müssen. Doch der Arzt holt die Oberärztin. Die setzt die Saugglocke ein drittes Mal an – ein laut Expertise völlig unsachgemäßes Vorgehen. Auch dieser Versuch scheitert. Die Mutter sagt später, es seien sogar sieben Versuche gewesen. Erst um 21.21 Uhr kommt der 4520 Gramm schwere Säugling per Kaiserschnitt zur Welt – aufgrund längeren Sauerstoffmangels mit einer Hirnschädigung. Später wird der Mutter auch noch die gerissene Gebärmutter entfernt.
Schwerer Hirnschaden hätte vermieden werden können
Wäre der Junge rund eine halbe Stunde früher geholt worden, so ein Sachverständiger, hätte der schwere Hirnschaden des Kindes wohl vermieden werden können. Oder wäre zumindest weniger gravierend ausgefallen. „Unserer Einschätzung nach ging es den Ärzten nur darum, die Geburt möglichst schnell durchzuführen und zu beenden“, kommentiert Anwalt Wolff deren Vorgehen.
Ermittlungen gegen die zwei Mediziner wegen fahrlässiger Körperverletzung wurden eingestellt. Ärzte und Geschäftsführung des Friederikenstifts hätten die Tragödie „mit großem Bedauern und großer Betroffenheit“ zur Kenntnis genommen, sagt Achim Balkhoff, Sprecher der Diakonischen Dienste. Bei menschlichem Tun seien Fehler leider nie völlig vermeidbar. Der Klinik-Versicherer sei dieser Verantwortung mit der Zahlung von 350 000 Euro gerecht geworden, die Forderung nach Zahlung von weiteren 1,15 Millionen Euro sei überzogen. Tatsächlich urteilen Gerichte bei Verfahren um schwerste Geburtsschäden aufgrund von Behandlungsfehlern oft um die 500 000 Euro aus, in der Spitze bis zu 700 000 Euro. Adam, begründet Anwalt Witt die immense Höhe der Forderung, sei Opfer eines besonders groben Behandlungsfehlers geworden. Der Junge werde Zeit seines Lebens „dahinvegetieren“.
Die Familie sucht nun ebenso verzweifelt wie vergeblich eine größere Wohnung. Sie bekommt Sozialhilfe, der Vater ist Rentner und kümmert sich mit der Ehefrau um die Kinder. Einige besuchen bereits Realschule oder Gymnasium in Laatzen, bringen gute Noten nach Hause. Werden sie den Bruder irgendwann einmal pflegen müssen? Zur Schule gehen wird Adam jedenfalls nie.