Ernst August von Hannover muss sich in Österreich vor Gericht verantworten. Im Rauschzustand soll er unter anderem schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung begangen haben. Dem 66-Jährigen drohen bis zu drei Jahre Haft.
Hannover.In Hannover zieht der Welfenchef gegen seinen eigenen Sohn vor Gericht, von dem er die Marienburg zurückfordert. In Österreich aber steht Ernst August von Hannover ein weiteres Verfahren ins Haus. Der 66-Jährige, der zurückgezogen im 2000-Seelen-Dorf Grünau im Almtal lebt, muss sich am 23. März vor dem Landgericht im österreichischen Wels verantworten.
Der Vorwurf: Er soll sich fahrlässig „durch den Genuss von Alkohol und Benzodiazepinen in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch“ versetzt haben. In diesem Zustand soll er im vergangenen Sommer Handlungen begangen haben, die als Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung eingestuft würden, wenn er nicht im Rauschzustand gewesen wäre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man in Österreich jedoch auch bei Unzurechnungsfähigkeit bestraft werden.