Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist eindeutig: Fitnessstudio-Kunden bekommen die Beiträge zurück, die sie während des Corona-Lockdowns gezahlt haben. Doch die Branche trickst. Was Hannovers Fitness-Tempel zu dem Urteil sagen.
Hannover.Wer im Corona-Lockdown sein Fitnessstudio nicht nutzen konnte, hat Anspruch auf die Rückerstattung der in dieser Zeit gezahlten Mitgliedsbeiträge – so lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Musterfall aus Niedersachsen. „Der Zweck eines Fitnessstudios liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung“, teilten die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe mit. Bei einer mehrwöchigen Schließung sei es unmöglich gewesen, diese Leistungen zu erbringen (Az. XII ZR 64/21).
Doch Fitnessfans in Hannover haben andere Erfahrungen gemacht. Monika W. (31, Angestellte, Name geändert) aus Hannover war zehn Jahre lang Mitglied in einem Fitnessclub in Vahrenwald. Sie erzählt: „Während des Lockdowns hat der Club weiterhin die Beiträge von 19,99 Euro abgebucht. Alle drei Monate wurde sogar die Servicepauschale für Getränke von zehn Euro zusätzlich eingezogen, obwohl ich gar nichts in Anspruch genommen habe.“ Als sie kündigte, habe die Fitnesskette versucht, den Kündigungstermin nach hinten zu verlegen, um noch länger Beiträge kassieren zu können. Erst juristische Drohungen brachten den Club zum Einlenken.