Hannover

Frau wegen antisemitischer Äußerungen verurteilt

Annette E. äußerte sich erst zum Schluss der Verhandlung zu ihren Taten.

Annette E. äußerte sich erst zum Schluss der Verhandlung zu ihren Taten.

Hannover. Eine 50-jährige Postangestellte aus Hanau ist vom Amtsgericht Hannover wegen Störung der Totenruhe und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden. Annette E. hatte im November 2016 in Alt-Laatzen im Nachgang einer Volkstrauertagsveranstaltung drei Erinnerungssteine mit Namen jüdischer Opfer des Nationalsozialismus umgebettet – von der neutralen Rückseite des Ehrenmals auf die Vorderseite, das mit Inschriften wie „1939 –1945“ und „Treue um Treue“ zum Gedenken an die im Zweiten Weltkrieg gefallenen Wehrmachtssoldaten in die Kritik geraten war. Außerdem hatte die Mutter von fünf Kindern die Laatzenerin Bernadette Gottschalk (70), die mit ihrem Mann Joachim (74) seit Jahren gegen Antisemitismus und für einen angemessenen Umgang mit dem Mahnmal kämpft, im Februar 2018 per Brief beschimpft. Darin bezeichnete E. die Juden als „Köterrasse“ und schrieb Sätze wie: „Noch immer fließt Blut von ihren Händen“ oder „Kein anderes Volk hat weltweit Menschen derart verachtet, massakriert und erniedrigt“.

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Joachim und Bernadette Gottschalk haben sich bei den jahrelangen Auseinandersetzungen um das Alt-Laatzener Ehrenmal viele Freunde und Feinde gemacht

Joachim und Bernadette Gottschalk haben sich bei den jahrelangen Auseinandersetzungen um das Alt-Laatzener Ehrenmal viele Freunde und Feinde gemacht.

Laut dem entsprechenden Paragrafen macht sich strafbar, wer „eine öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt“. Wie Amtsrichter Ino Augenreich urteilte, habe sich die Angeklagte – die am Mahnmal schon mehrfach um einen Angehörigen der Waffen-SS getrauert haben soll – auf Bernadette Gottschalk ob deren ständigen öffentlichkeitswirksamen Kampfes gegen antisemitische Tendenzen „eingeschossen“ und sie provozieren wollen. „Das rechtfertigt aber keine Friedhofsschändung und keine derartigen Beleidigungen“, sagte der Richter.

Zudem sprach Augenreich von einer „problematischen Persönlichkeit“ von Annette E. Die auf der Anklagebank häufig lächelnde 50-Jährige hatte in ihrem Schlusswort erklärt, ein Mitglied der jüdischen Gemeinde Frankfurt, das auch beim israelischen Geheimdienst Mossad tätig sei, habe sie auf die politischen Aktivitäten der Eheleute Gottschalk aufmerksam gemacht, und darum habe sie sich zu Wort gemeldet. Die Verteidigerin schaffte es schließlich, ihre Mandantin zum Schweigen zu bringen – sonst hätte sich diese wie in einem Zivilprozess womöglich noch um Kopf und Kragen geredet.

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1100 Euro Schmerzensgeld

Im Juni 2018 war Annette E. vom Amtsgericht Hanau verurteilt worden, an Bernadette Gottschalk ein Schmerzensgeld von 1100 Euro zu zahlen. Der Richter dort hatte darauf verwiesen, dass eine Tante und ein Onkel der Laatzenerin in Konzentrationslagern ermordet worden waren. Dass sich E. in ihrem Totengedenken gestört gefühlt habe, rechtfertige keinen „Angriff gegen die Menschenwürde“ der älteren Frau. Der Begriff „Köter“ stelle eine Herabwürdigung dar, wie sie „exakt in der nationalsozialistischen Propaganda bis zur völligen Entmenschlichung der jüdischen Bevölkerung im Rahmen des Völkermordes betrieben wurde“. E. hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

Wenngleich das strafrechtliche Urteil des hannoverschen Gerichts hinter einem von der Staatsanwaltschaft verfügten Strafbefehl zurückblieb – dort waren 60 Tagessätze à 30 Euro beantragt worden –, äußerte sich Bernadette Gottschalk nach der Verhandlung zufrieden, dass die Angeklagte überhaupt verurteilt wurde: „Man muss den Anfängen des Antisemitismus wehren, darum habe ich Strafanzeige erstattet.“ Das Versetzen der Steine und die Beleidigungen hätten sie erheblich belastet. Nun hoffe sie, dass sich der Rat der Stadt Laatzen noch ausdrücklich von den „Köterrasse“-Anwürfen von Annette E. distanziere. Die Lokalpolitiker hatten aufgrund von jahrelangen Debatten mit dem oft sehr fordernd auftretenden Ehepaar bestimmte, von diesem eingebrachte Petitionen nur zur Kenntnis genommen, aber nicht explizit befürwortet.

Nach dem Zivilprozess in Hanau hatte sich Bürgermeister Jürgen Köhne bei den Gottschalks entschuldigt, dass er bei der Beurteilung des Sachverhalts zum Volkstrauertag 2016 einer Fehleinschätzung unterlegen war. Nun wisse man, dass es sich beim Versetzen der Erinnerungssteine um eine „Tat mit antisemitischem Hintergrund“ gehandelt habe. „In zahlreichen Aktivitäten und Veranstaltungen“, so stellte Köhne klar, „haben sowohl die Menschen in dieser Stadt als auch ich zum Ausdruck gebracht, dass derartige Handlungen – unabhängig ob mit antisemitischem, rassistischem oder sonstigem menschenverachtenden Hintergrund – in Laatzen nichts zu suchen haben und nicht tolerabel sind.“

Von Michael Zgoll

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