Geldstrafe für Beschimpfung der Kanzlerin
„Ich werde vor dir stehen, meine Pistole raushalten und dir in deinen Mund stecken.“ Am Donnerstag verurteilte Amtsrichterin Gesine Irskens den 43-jährigen Türken wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 5 Euro. Der Vater von drei Kindern sitzt derzeit eine elfmonatige Gefängnisstrafe wegen Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Nötigung ab. Auf Facebook hatte A. 2014 zudem die Nachricht verbreitet, Niedersachsens Ministerpräsidenten Stephan Weil exekutieren zu wollen.
Er war auch schon durch Beleidigungen von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten aufgefallen.
A.s Verteidiger Dirk Schoenian nannte die Hasstiraden seines Mandanten gegenüber der Kanzlerin "wirr", "wichtigtuerisch" und zweifelsfrei "geschmacklos" – doch ernst gemeint seien sie nicht gewesen. Demgegenüber wies Staatsanwältin Katharina Sprave darauf hin, dass die Öffentlichkeit aufgrund der Terroranschläge von Paris besonders sensibilisiert sei und Äußerungen wie von Ferhat A. "erhebliche Schutzvorkehrungen" nach sich ziehen könnten.