Seit zwei Jahren kämpft der schwerbehinderte Rolf S. aus Langenhagen-Kaltenweide dafür, dass sich die Türen zu seiner Wohnung automatisch öffnen. Doch der Vermieter stellt sich quer, der Fall des 80-Jährigen landete vor Gericht. Jetzt kam der Richter zum Ortstermin, um zu klären: Wann ist ein Haus wirklich barrierefrei?
Hannover/Langenhagen. Rollstuhlgerecht und barrierefrei – so hat eine Hamburger Firma ihre neuen Wohnungen in Langenhagen-Kaltenweide beworben. Seit Oktober 2019 stehen die Häuser, Rolf S. fand sie auf Anhieb interessant. Der 80-Jährige ist zu 100 Prozent behindert und auf einen schweren Elektrorollstuhl angewiesen. Doch schnell nach Einzug kam die Ernüchterung: Die Türen auf dem Weg zur Wohnung sind so schwergängig, dass der Mann immer fremde Hilfe braucht. Die Immobilienfirma will aber partout nicht umbauen – und führt lieber einen teuren Rechtsstreit.
„Anfangs hieß es noch, die elektrische Türöffnung würde nachgerüstet“, sagte S. am Donnerstag. Amtsrichter Carsten Knepper hatte nach Kaltenweide geladen, um sich selbst ein Bild von der Lage zu machen. Mit der Zusage des Bauträgers sei der Senior im April 2020 eingezogen. „Doch seitdem bin ich immer wieder vertröstet worden“, sagte dieser. Das Unternehmen ist der Ansicht, alles entspreche den niedersächsischen Normen für barrierefreies Wohnen. Doch bereits in der ersten Minute des Termins ist klar: Im Fall des 80-Jährigen reichen die gesetzlichen Parameter nicht aus.