Rathausaffäre

Härke erwägt Klage gegen Amtsenthebung

Harald Härke

Harald Härke

Hannover. Kommt Harald Härke schneller zurück als gedacht? Der frühere Kulturdezernent berät derzeit mit seinem Rechtsanwalt, ob er sich gerichtlich gegen seine vorläufige Amtsenthebung wehren soll. Härke war in der vergangenen Woche vom Verwaltungsausschuss für die Zeit des laufenden Disziplinarverfahrens suspendiert worden. Dagegen könnte Härke vor das Verwaltungsgericht ziehen. "Das prüfen wir derzeit", sagte Rechtsanwalt Karl Otte der HAZ.

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Disziplinarverfahren immer weiter ausgedehnt

Härke darf derzeit bei vollen Bezügen (10.000 Euro brutto Grundgehalt) seine Amtsgeschäfte nicht ausüben. Das Disziplinarverfahren war im Laufe der Rathausaffäre immer weiter ausgedehnt worden. Zunächst war wegen des Verdachts der Ämterpatronage zugunsten seiner Freundin ermittelt worden, dann kam der Verdacht des Geheimnisverrats hinzu. Später wurde das Verfahren um einen Untreueverdacht erweitert, weil Härke rechtswidrige Gehaltszulagen für den Büroleiter von Oberbürgermeister Stefan Schostok, Frank Herbert, eingefädelt haben soll. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Bei der Suspendierung abgerüstet

Bei der vorläufigen Amtsenthebung hat OB Schostok dagegen abgerüstet. Zunächst sollte Härke mit der Begründung suspendiert werden, dass er am Ende des Disziplinarverfahrens voraussichtlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt werde. Zugleich hatte Schostok angekündigt, dass er auch Härkes Dienstbezüge kürzen werde.

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Nun ist davon keine Rede mehr. Die am vergangenen Donnerstag vollzogene Suspendierung stützt sich auf den schwächeren Tatbestand, dass bei einem Verbleib im Dienst der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt würden. Damit war auch die Kürzung von Härkes Bezügen nicht mehr möglich.

Von Karl Doeleke

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