Angebliche Mafiaverbindungen
Der Montenegriner Igor K., der im Februar 2020 mit mehreren Schussverletzungen an der MHH in Hannover behandelt wurde, darf weiterhin nicht erneut einreisen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht entschieden. Es gebe keine klaren Belege dafür, dass der 35-Jährige kein Mafiamitglied sei.
Hannover. Der Fall Igor K. ist noch immer nicht abgeschlossen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Hannover den Eilantrag des Montenegriners abgewiesen, das Einreiseverbot gegen ihn aufzuheben. Der 5. Kammer reichten die neuen Belege nicht aus, dass der 35-Jährige kein Mitglied der Mafia sein soll und von der Polizei verwechselt wurde. Mitte Februar 2020 wurde K. in der Medizinischen Hochschule (MHH) behandelt, tagelang schützte ein Großaufgebot den von zahlreichen Kugeln getroffenen Patienten. K.s Anwalt hat bereits Beschwerde gegen das jetzige Urteil eingelegt.
Fritz Willig wollte für seinen Mandanten im Eilverfahren erreichen, dass die Stadt Hannover das fünfjährige Einreiseverbot gegen den 35-Jährigen schnellstmöglich aufhebt. Der Grund: Igor K. müsse dringend an der MHH weiterbehandelt werden, sonst verliere er ein Bein. Um die Sanktion zu beenden, führte Willig den Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Schützen in Montenegro an. Sie sollen mit dem Attentat versucht haben, die wohlhabende Familie K. zu erpressen.