Jobcenter Hannover: Wie Geringverdiener Zuschüsse für die Heizkosten bekommen können
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Das wird teuer. Geringverdiener, die kein Hartz IV beziehen, können trotzdem vom Jobcenter Zuschüsse bekommen.
© Quelle: Patrick Pleul
Hannover. Die hohen Energiepreise machen es möglich: Menschen mit nur einem geringen Einkommen, die aber kein Hartz IV beziehen, können aufgrund der hohen Heizkosten einen Anspruch auf Geldleistungen haben. Darauf macht das Jobcenter Region Hannover aufmerksam. Die Behörde führt beispielhaft zwei Fälle auf:
Ein-Personen-Haushalt:
Ein Single mit einem Einkommen von netto 1330 Euro hat eine Kaltmiete von 450 Euro und einen bisherigen Heizkostenabschlag beziehungsweise -vorauszahlung von 79 Euro. Wenn sich diese Vorauszahlung nun auf 240 Euro erhöht, könnte das Jobcenter 109 Euro monatlich zuschießen.
Familie:
Zwei Personen mit einem achtjährigen Kind haben ein Einkommen von 1830 Euro plus 520 Euro Gehalt aus einem Minijob. 219 Euro Kindergeld kommen hinzu. Die Kaltmiete beträgt 640 Euro, die Heizkosten schlagen bisher mit 193 Euro zu Buche. Wenn sich der Abschlag auf 579 Euro erhöht, hat die Familie einen Anspruch von 268 Euro monatlich.
Heizkostenzuschuss: Jobcenter Hannover kann helfen
„Ergänzende Leistungen vom Jobcenter können einen Unterschied von mehreren hundert Euro ausmachen. Gerade Menschen mit geringem Einkommen und Familien können bei einer hohen Heizkostenrechnung von der Unterstützung durch das Jobcenter profitieren“ , sagte Ana Paula Büsse, Mitglied der Geschäftsführung Jobcenter Region Hannover. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Menschen in der Region Hannover zur Abmilderung sozialer Härten in diesen schwierigen Zeiten“.
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Der Antragsvordruck ist auf der Internetseite des Jobcenters abrufbar. Das Jobcenter prüft dann in jedem Einzelfall, ob ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht.
Von Petra Rückerl