Bank in Hannover

Kunde klagt: 7500 Euro von Sparkassen-Konto verschwunden

Die Sparkasse versichert, ihre Computer seien sicher.

Die Sparkasse versichert, ihre Computer seien sicher.

Hannover. Mit der Absicht, nur schnell seinen Kontostand zu prüfen, nahm Jörg Jungesblut an einem Tag im Oktober 2017 sein Mobiltelefon in die Hand. Er tippte die Zugangsdaten ins Gerät und erschrak, als er auf dem Display Gutschriften und Belastungen durchging. 7500 Euro fehlten, bereits drei Wochen zuvor mit einer Online-Überweisung abgebucht. Ein Empfängername stand dort, dazu der Name einer Firma, er kannte sie beide nicht. Alarmiert kontrollierte er sein Konto ein zweites Mal, nun auf seinem Bürocomputer und wunderte sich erneut. Der Posten, eben noch auf seinem Handy angezeigt, war nun nicht mehr verzeichnet. Nach diesem Kontostand besaß er 7500 Euro mehr.

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Was war da los? Ein Irrläufer? Ein technischer Fehler? Auch Jungesbluts Rechner zu Hause hatte den Verlust nie angezeigt, weshalb er sich jeder Chance beraubt sah, rechtzeitig auf den Diebstahl zu reagieren. Er hielt auf Screenshots fest, was er sah, informierte die Sparkasse Hannover und erfuhr: Das Geld fehlte tatsächlich.

„Ich habe mein Geld der Sparkasse anvertraut“

Seitdem versucht Jörg Jungesblut, 53 Jahre alt und Geschäftsführer einer hannoverschen Projektentwicklungsgesellschaft, den Betrag von der Bank zurückzubekommen. Ohne Erfolg. „Ich habe die Buchung nicht veranlasst“, sagt er entschieden, „aber ich habe mein Geld der Sparkasse Hannover anvertraut. Nun ist es weg, und ich muss hinterherlaufen.“ Doch auch das kommunale Institut sieht kein eigenes Verschulden. Die Buchung sei mit Tan-Nummer und von einer Internetadresse aus angewiesen worden, die öfters auf dieses Konto zugreife.

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Jungesblut dagegen versichert, nur er kenne seine Zugangsdaten zum Online-Banking, und nur er komme an seine Chipkarte, die nötig ist, um mit dem tan-Generator ans Konto zu gelangen. Einen kurzzeitigen Diebstahl hält er für unmöglich. Bei der Sparkasse kontert Sprecher Stefan Becker: „Das sind die Behauptungen des Kunden. Alles deutet darauf hin, dass es eine autorisierte Verfügung war. Und auf dieser Grundlage können wir keine Entschädigung zahlen.“

Dabei schien Jungesblut zunächst sogar Glück zu haben, denn der Fluss des Geldes ließ sich zurückverfolgen. Nach seiner Anzeige ermittelte die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts auf Geldwäsche gegen M., auf dessen Konto Jungesbluts 7500 Euro eingegangen waren. Doch die Behörde stellte das Verfahren ein. Sie fand keinen Hinweis, dass M. die Überweisung veranlasst hatte.

Probleme mit der Sparkasse

Probleme mit der Sparkasse: Jörg Jungesblut

Dubios bleibt es dennoch. Die Ermittler glauben, dass M. sein Konto nur seiner Frau zur Verfügung stellte. Sie hatte auf einer Online-Jobbörse eine Arbeit angenommen, um angeblich über Bitcoin-Operationen in Deutschland zu forschen. Auftraggeber sei ein gewisser „Angel“ aus England. Frau M. erklärte, er sei es gewesen, der das Geld von Jungesblut auf das Konto ihres Ehemanns überwies. Dann habe sie das Geld in Bitcoins getauscht und an „Mr Angel“ überwiesen. Plausibel, meinte die Staatsanwaltschaft und erklärte, das Ehepaar habe keine finanziellen Vorteile gewonnen, Frau M. sei selbst Geschädigte, weil sie zugesagten Lohn von „Angel“ nie erhalten habe.

Keine Spur von „Mr. Angel“

Fakt ist nun: Das Geld bliebt verschwunden. Eine Rückbuchung durch die Sparkasse war nicht möglich, weil M. die Summe von seinem Konto zügig nach England überwiesen hatte. Von „Mr Angel“ aus London existiert nur eine Mailadresse. Die Staatsanwaltschaft Verden, zuständig für Cybercrime, ermittelte zwar wegen Computerbetrugs, doch auch dieses Verfahren wurde eingestellt. Der Mann war nicht aufzutreiben.

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Doch ein Rätsel bleibt. Wie konnte sich „Mr. Angel“, oder wer immer sich hinter diesem Namen verbirgt, Zugang zum Konto von Jörg Jungesblut verschaffen? Wurden womöglich seine Rechner unbemerkt gehackt? Nein, sagt er, alle seine Computer seien mit Software gesichert, IT-Experten hätten zudem seinen Computer im Büro überprüft und keine Auffälligkeiten entdeckt.

In Bremen hat Anwalt Jörg Sommer eine andere Vermutung: Bei der Sparkasse könne etwas schief gelaufen sein. Wie sei es sonst möglich, dass auf dem Handy ein anderer Kontostand angezeigt werde, als auf zwei weiteren Computern? „Das ist die entscheidende Frage. Wenn im System der Sparkasse etwas nicht in Ordnung ist, sei es durch einen Virus oder eine Manipulation, und wenn es Mängel im Kundenverkehr gibt, dann ist die Bank haftbar.“ Sommer sagt, in diesen Fällen müsse die Sparkasse beweisen, dass ihr nichts vorzuwerfen sei, nicht sein Mandant Jungesblut. Dass gestohlenes Geld auf ein unverdächtiges Konto überwiesen und schnell in die Digitalwährung Bitcoin getauscht wurde, deren Empfänger abgetaucht ist, hält Sommer für ein sicheres Zeichen von Geldwäsche.

Schlichtung ohne Erfolg, nun droht ein Prozess

Kunde und Bank dürften sich demnächst vorm Landgericht Hannover begegnen. Jörg Sommer bereitet eine Klage gegen die Sparkasse Hannover vor. Sie soll den Schaden erstatten und sicherstellen, dass unerwünschte Abbuchungen vom Konto seines Mandanten nicht wieder vorkommen. Auch gegen das Mannheimer Ehepaar will Jörg Jungesblut vorgehen.

Ein Versuch, den Streit mit der Sparkasse in einem Schiedsverfahren beizulegen, scheiterte. Ombudsmann Hans-Joachim Bauer, früher Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts, konnte in seinem Spruch aufseiten der Bank keine Mängel feststellen. Für deren Sprecher Stefan Becker war das keine Überraschung: „Manipulationen unserer Systeme sind uns nicht bekannt. Und sie sind auch nicht vorstellbar.“

11 Tipps für sicheres Online-Banking

1. Zugangsdaten an einem geschützten Ort aufbewahren und diese nicht per

E-Mail, SMS etc. verbreiten.

2. PC mit einer Antivirensoftware sichern und immer aktuell halten.

3. Listen mit TANs sicher aufbewahren, um sie vor Diebstahl oder

missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Besser sind TAN-Generatoren

oder das mTAN-Verfahren, bei dem die Bank die Codes per SMS verschickt.

4. Kontodaten schützen und nicht in öffentlichen Portalen, sozialen Netzwerken

etc. preisgeben.

5. Online-Bankkonto mit einem guten Passwort schützen.

6. Auf die Verschlüsselung bei der Übertragung der Daten achten: "https://" oder

das Schlosssymbol!

7. Die heimische WLAN-Verbindung mit WPA 2 (Wi-Fi Protected Access 2)

verschlüsseln.

8. Online-Banking nur im heimischen Netzwerk und nicht im offenen W-LANNetz in Cafés, Bahnhöfen etc. nutzen.

9. Die Internetadresse der Bank immer per Hand eingeben und auf die Nutzung

von Links per Suchmaschine o.ä. verzichten.

10. Kontobewegungen regelmäßig kontrollieren und mit der Bank ein

Tageshöchstlimit für Online-Banking-Transaktionen vereinbaren. Bei

zweifelhaften Abbuchungen sofort reagieren. Innerhalb von 8 Wochen kann

das Geld ohne Begründung problemlos zurückgebucht werden.

11. Nach jedem Online-Banking immer ausloggen.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

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Von Gunnar Menkens

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