Laien urteilen oft härter als Berufsrichter
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Der Davenstedter Sven Martin wollte in seiner Heimatstadt etwas mitgestalten - und tauchte in die Tiefen der Strafprozessordnung ein. Foto: von Ditfurth
© Quelle: Philipp von Ditfurth
Hannover. Früher, erzählt Sven Martin, habe er sich oft gefragt, warum Kriminelle mit allzu milden Strafen davonkommen. Dann wollte er es genauer wissen, hinter die Kulissen schauen - und wurde Schöffe. Ehrenamtlicher Richter. Der 45-Jährige bewarb sich, wurde ausgewählt, besuchte Fortbildungen, Gerichte und Gefängnisse - und dann ging’s los, Anfang 2014. Seither hat der im öffentlichen Dienst beschäftigte Davenstedter an rund 30 Verhandlungen teilgenommen, als „Mann des Volkes“, wie er sagt: „Und ich habe viel dazugelernt, auch über den Werdegang von Straftätern und ihre Motive.“ Doch bei allem Verständnis: Im Allgemeinen urteilen Schöffen härter als Berufsrichter.
Ehrenamtliche haben das gleiche Stimmrecht wie hauptamtliche Richter, egal ob es ums Strafmaß oder die generelle Frage nach Schuld oder Unschuld geht. Für den Urteilsspruch ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Bei einer dreiköpfigen Richterrunde also, wie am Amtsgericht, können die Ehrenamtlichen den Berufsrichter sogar überstimmen; fünfköpfige Kammern (drei Berufs- und zwei Laienrichter) wie am Landgericht brauchen mindestens eine 4:1-Mehrheit. „Ein einziges Mal habe ich davon gehört, dass zwei Schöffen den hauptamtlichen Richter überstimmt haben“, erzählt Beate Kapitza, OP-Schwester aus dem Seelzer Ortsteil Almhorst. Und auch ihr Eindruck ist: Laien urteilen oft härter als Berufsrichter.
Prozesse können belastend sein
Haben es die Schöffen mit Diebstahl, Raub oder Unterschlagung zu tun, nimmt es sie gefühlsmäßig meist nicht allzu stark mit. Doch bei Prozessen um Kindesmissbrauch, Vergewaltigung oder Mord stoßen sie angesichts schrecklicher Tatortfotos und beklemmender Zeugenschilderungen oftmals an ihre psychischen Grenzen. Es gibt Grausamkeiten, die niemand vergisst. Beate Kapitza ist froh, noch keine „richtig schlimmen Fälle“ erlebt zu haben. „Und durch meine Arbeit in der Klinik habe ich auch gelernt, Berufliches nicht mit nach Hause zu nehmen.“
Die aktuelle, fünfjährige Amtszeit für Schöffen reicht von 2014 bis 2018, doch schon jetzt beginnt das Werben um Kandidaten für die nächste Periode. Bundesweit wurden 2013 allein für die Strafsachen an Land- und Amtsgerichten 37 000 Hauptschöffen ausgewählt, hinzu kommen ein Heer von Hilfsschöffen sowie Tausende von Schöffen für die Fachgerichte wie Sozial-, Arbeits- oder Verwaltungsgericht. Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter kritisiert, dass an Amts- und Landgerichten jedoch tatsächlich nur 25 000 Schöffen gebraucht werden. „Und darum beklagen viele Laienrichter, dass sie in manchen Jahren überhaupt keine Einsätze haben“, sagt Hannes Schott (67), aktives Mitglied im niedersächsischen Landesverband der Deutschen Vereinigung für Schöffinnen und Schöffen (DVS).
Die Hälfte wird aussortiert
Auf der anderen Seite ist es ein mühsames Geschäft, alle fünf Jahre genügend ehrenamtliche Richter zu finden. Interessenten können sich individuell bewerben, auch gibt es Vorschlagslisten von Vereinen, Verbänden und Parteien. Das Problem: Laut gesetzlicher Vorgabe müssen doppelt so viele Kandidaten vorgeschlagen werden, wie man tatsächlich braucht. 2013, so erzählt Schöffe Schott, hätten sich in Hannover erst auf den letzten Drücker die notwendigen freiwilligen Kandidaten gefunden; ansonsten wären per Zufallsgenerator Personen aus dem Melderegister bestimmt worden, die das Amt wahrscheinlich wenig motiviert ausgeübt hätten. Doch wenn der Schöffenwahlausschuss dann wieder die Hälfte der Personen aus der Kandidatenliste streichen muss, die der Rat zuvor abgesegnet hat, ist das Prozedere kaum noch nachvollziehbar.
So hat das Land Berlin, im Einklang mit dem Schöffenverband, jüngst einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, der das Problem entschärfen soll. Wenn nicht mehr die doppelte, sondern nur noch die anderthalbfache Menge von Schöffen in die Vorschlagslisten aufgenommen werden müsse, so die Argumentation, sei allen geholfen. So mussten in Berlin zur letzten Schöffenwahl 17 000 zufällig bestimmte Personen angeschrieben werden - ein enormer organisatorischer Kraftakt.
Dass es Kommunen und Justiz zunehmend schwerer fällt, ehrenamtliche Richter zu finden, hängt oft auch mit der zeitlichen Belastung zusammen. Wer einmal gewählt ist, kann nur aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden. Auf der anderen Seite ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schöffen freizustellen. Doch in der Praxis legen Arbeitgeber - insbesondere der öffentlichen Hand - den Ehrenamtlichen zunehmend Steine in den Weg. So gibt es Fälle, in denen Laienrichtern der Lohn gekürzt oder ihnen sogar gekündigt wurde.
Arbeitgeber bleibt unerbittlich
OP-Schwester Kapitza, am Klinikum Wolfsburg beschäftigt, weiß um diese Schwierigkeiten. Sie arbeitet auf einer 75-Prozent-Stelle, doch ihr Arbeitgeber zwingt sie - entgegen den Richtlinien - dazu, ihre Schöffentätigkeit mit freien Tagen zu verrechnen. „Trotz Intervention von Schöffenverband und Landgericht hat sich das Klinikum auf nichts eingelassen und stur auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst verwiesen“, klagt die 58-Jährige. So habe sie praktisch zu 100 Prozent gearbeitet - für ein Gehalt von 75 Prozent. „Wenn künftig nicht nur noch Rentner auf den Schöffenplätzen sitzen sollen“, sagt die resolute Krankenschwester, „muss sich der Gesetzgeber hier etwas einfallen lassen.“
Doch will Kapitza, erstaunlich genug, trotz dieser Kritik für eine zweite Amtszeit ab 2019 kandidieren; die Zahl der in Hannover gesuchten Laienrichter liegt im niedrigen vierstelligen Bereich. „Die Arbeit als Schöffin macht Spaß, ist spannend, und man lernt Menschen in ganz anderen Lebensumständen kennen“, sagt sie. Auch Sven Martin ist dankbar, etwas „mitgestalten“ zu können. Doch vergessen dürfe man nie, so Rentner Schott, welche enorme Verantwortung man als Richter ohne Robe trägt: „Da ist man plötzlich Entscheider, wie man vielleicht noch nie im Leben Entscheider war.“
Bewerbungen sind schon jetzt möglich
Wer Schöffe werden will, muss ein paar Voraussetzungen erfüllen: Er muss Deutscher sein, darf bei Amtsantritt nicht jünger als 25 und nicht älter als 69 Jahre alt sein, muss seinen Wohnsitz vor Ort haben und darf nicht mit einer nennenswerten Vorstrafe belastet sein. Jugendschöffen sollten zudem Erfahrungen in der Jugendarbeit mitbringen. Nicht berufen werden dürfen Anwälte, Polizisten oder Pfarrer, ablehnen können das Schöffenamt nur wenige Berufsgruppen wie Ärzte, Krankenschwestern oder Hebammen. Auch kann einer per Zufallsgenerator erfolgten Auswahl entgehen, wer anhaltend krank ist oder nachweisen kann, dass die Ausübung des Ehrenamtes für ihn eine besondere Härte bedeutet – also beispielsweise seine wirtschaftliche Existenz bedrohen würde.
Normalerweise sollten Laienrichter nicht mehr als zwölf Sitzungstage pro Jahr absolvieren. Bei Mammutverfahren an Landgerichten kann diese Zahl aber deutlich überschritten werden. Andererseits ist es auch möglich, in einzelnen Jahren gar nicht berücksichtigt zu werden – was die Betroffenen nicht unbedingt froh stimmt.
Schöffen bekommen eine Aufwandsentschädigung von 6 Euro pro Stunde plus Fahrtkosten und Kosten für Nachteile bei der Haushaltsführung. Bei Verdienstausfall erstattet ihnen das Land im Schnitt 24 Euro pro Stunde, bei einer Fülle von Sitzungstagen kann dieser Betrag auf bis zu 61 Euro pro Stunde steigen. Manche Schöffen verzichten bei Kurzeinsätzen allerdings auch ganz auf die Entschädigung.
Jede Kommune in der Region Hannover ist in ihrem Gebiet für die Erstellung der Vorschlagslisten zuständig, die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Bewerbers. Wer als Schöffe an Strafprozessen am hannoverschen Amts- oder Landgericht mitwirken möchte, kann sich bei der Stadt Hannover bis Ende Januar 2018 für die von 2019 bis 2023 währende Amtszeit bewerben. Informationen zu Bewerbungsformularen und anderen Fragen gibt es unter Telefon (05 11) 16 84 01 76, per E-Mail unter 32.43@hannover-stadt.de oder der Anschrift Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Allgemeine Ordnungsaufgaben, Marienstraße 14, 30171 Hannover.
Bürger, die sich für das Jugendschöffenamt interessieren, bekommen unter der Telefonnummer (05 11) 1 68 45897 oder per E-Mail an 51.22.4KSD-JGH@hannover-stadt.de ausführliche Informationen. Wer Näheres über das Ehrenamt an einem Fachgericht wissen möchte, wendet sich an Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgericht. Außerdem steht die Schöffenvereinigung für Auskünfte zur Verfügung: auf der Homepage www.schoeffen-nds-bremen.de, per E-Mail an minthe@schoeffen-nds-bremen.de oder unter der Telefonnummer (01 62) 9 61 97 59.
HAZ