Eintragung ins Hunderegister

Land kassiert zu Unrecht bei Hundehaltern

Mehr als hunderttausend Hundebesitzer in Niedersachsen haben rechtswidrige Gebührenbescheide vom Land erhalten.

Mehr als hunderttausend Hundebesitzer in Niedersachsen haben rechtswidrige Gebührenbescheide vom Land erhalten.

Hannover . Die Landesregierung hat versäumt, die Eintragung ins Hunderegister rechtzeitig in die Allgemeine Gebührenordnung aufzunehmen. Betroffen sind mehr als 127.000 Hundehalter in Niedersachsen, die bis Donnerstag knapp 137 .000 Tiere registriert haben.

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Aufgefallen ist das Versäumnis in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg. Eine Hundehalterin aus Hemmingen hatte gegen den Bescheid des Kommunalen Systemhaus Niedersachsen geklagt – eine GmbH aus Oldenburg, die für das Agrarministerium das Hunderegister betreibt und die Kosten erhebt. Die Klägerin hatte sich mit Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage gegen die im Juli abgebuchte Gebühr gewehrt. Daraufhin nahm das Unternehmen vor einigen Tagen den Bescheid zurück und erstattete 17,26 Euro.

Wer als Hundebesitzer sein Geld zurück möchte, muss gegen den Gebührenbescheid klagen. Allerdings bleiben dafür nur vier Wochen ab Zustellung der Zahlungsaufforderung. Wer die Klagefrist versäumt hat, kann nichts mehr unternehmen, wie das Agrarministerium in Hannover betont: „Rechtskräftig gewordene Gebührenbescheide sind gültig“, erklärte eine Sprecherin von Agrarminister Christian Meyer (Grüne).

Derzeit werden nach Angaben des Ministerium keine Gebühren erhoben – jedenfalls so lange nicht, wie die das Kabinett die Eintragung ins Hunderegister in die Allgemeine Gebührenordnung aufgenommen hat. Das wird nach Angaben von Meyers Sprecherin im Laufe des Oktobers geschehen. Die Gebühr werde dann rückwirkend zum 1. Juli erhoben. Die Meldepflichtigen würden solange auf die grundsätzlich bestehende Kostenpflicht hingewiesen. Den Betroffenen sei auch immer bekannt gewesen, dass die Meldung zum Hunderegister nicht umsonst ist. Unter Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes sei es daher kein Problem, eine Gebühr nachträglich zu erheben, heißt es aus dem Ministerium.

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Das Agrarressort erklärt die Verzögerung mit dem „umfangreichen Abstimmungsbedarf“ bei einer Änderung der Gebührenordnung. Meistens seien mehrere Ministerien von der Anpassung betroffen. Allerdings hatte die Landesregierung viel Zeit für die Änderung: Das neue Hundegesetz ist seit dem Mai 2011 in Kraft – die zum 1. Juli 2013 bestehende Registrierungspflicht war also lange zuvor absehbar.

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