Lebenslange Haft für Mord an Christa Haase
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Mit Plakaten hatte die Polizei nach Zeugen für den Mord gesucht.
© Quelle: Archiv
Hannover. Weil die hannoversche Kammer auf eine besondere Schwere der Schuld erkannte, hat der Verurteilte keinen Anspruch auf eine Haftprüfung nach 15 Jahren. Außerdem entschied das Gericht auf eine anschließende Sicherungsverwahrung. „Eine wehrlose alte Frau so brutal zu töten, war eine Tat auf der tiefsten Stufe“, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch in seiner Urteilsbegründung.
„Dass Sie der Täter sind, ist über jeden Zweifel erhaben“, sagte Rosenbusch in Richtung von Deniz A. Zwar habe dieser nach der Tat am 28. September 2012 alles darangesetzt, seine Spuren zu verwischen oder falsche Fährten zu legen. Doch letztendlich habe den türkischstämmigen Mann eine Unmenge von Indizien in der Hochhauswohnung Große Pranke überführt: Etwa ein ihm gehörendes Haar an einem Handtuch in der Badewanne, in die er die Rentnerin gelegt hatte, verschiedene DNA-Spuren, seine Internetrecherche mit Täterwissen oder ein Ohrabdruck an der Tür. A. habe sich wegen seiner Spielsucht in Geldnöten befunden und deshalb aus Habgier gemordet – wegen 300 Euro.
Das Schwurgericht erkannte auf eine besondere Schwere der Schuld, weil A. schon einmal einen Raubmord begangen hatte und weil auch dieses Verbrechen – 1997 an einem Nachtportier – mit bestialischer Brutalität verübt worden war. Der Täter habe einen Hang zu töten und gegen seine Opfer ein „völlig unverhältnismäßiges Maß an Gewalt“ anzuwenden, so Rosenbusch. Deshalb gebe es auch keine Alternative zu einer Sicherungsverwahrung.
HAZ