Mietwagen defekt - Kunde muss nicht zahlen
Hannover. Das Landgericht Hannover hat die Schadensersatzklage der Mietwagenfirma abgewiesen. Der Nachweis, dass die Schadensursache allein auf das Verhalten des Beklagten zurückzuführen ist, sei nicht gelungen, sagte Richterin Kathrin Schlink.
Im Sommer 2010 hatte P. den 3er-BMW als Mietwagen zur Verfügung gestellt bekommen, nachdem sein Auto bei einem von ihm unverschuldeten Unfall schwer beschädigt worden war. Er habe von Anfang an komische Geräusche vernommen; am dritten Tag blieb der Wagen auf der Bundesstraße liegen - da war Herr P. insgesamt erst 74 Kilometer gefahren.
Eine BMW-Vertragswerkstatt stellte später einen Motorschaden fest und setzte einen Austauschmotor ein. Der Vermieter stellte dem 62-Jährigen die Reparatur in Rechnung mit der Behauptung, er habe falsch geschaltet und den Motor überdreht. Dies sollte aus einem Gutachten der BMW-Werkstatt hervorgehen.
Luciano P. schaltete den Verkehrsrechtler des ADAC, Christian Reinicke, ein. Der Anwalt widersprach der Darstellung des Vermieters. Der Motorschaden sei nicht auf das Fahrverhalten seines Mandanten zurückzuführen, sondern darauf, dass der Motor bereits bei Übergabe des Autos an den Kunden unzureichend geschmiert gewesen sei.
Das Gericht schaltete seinerseits einen unabhängigen Experten ein. Dieser konnte den Motorschaden aber lediglich auf Fotos des Motors begutachten - der Motor selbst war bereits entsorgt worden. Der Gerichtsgutachter konnte unter diesen Umständen keine der Hypothesen bestätigen. Dafür hätte er zum einen die Ventile und zum anderen das Aggregat untersuchen müssen, sagte er. Anhand von Lichtbildern ginge dies nicht. Die Richterin formulierte es so: „Da eine weitergehende Untersuchung des Motors aufgrund der Tatsache, dass dieser nicht mehr zur Verfügung steht, nicht möglich ist, geht dieses unergiebige Beweisergebnis zu Lasten der Klägerin.“
Luciano P. freut sich indes. Er ist zwischenzeitlich schwer erkrankt und hat nun eine Sorge weniger - sollte die Mietwagenfirma nicht noch Rechtsmittel einlegen.