Nach Partynacht in Hannover verschwunden: 21-Jähriger ist tot
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Vermisstensuche eingestellt: Der 21-Jährige ist tot.
© Quelle: Ole Spata/dpa (Symbolbild)
Hannover. In der Nacht auf den 24. September wurde er zuletzt gesehen – und über Wochen fehlte jede Spur von Alan Andrés G.R.. Die Polizei suchte bis zuletzt nach dem 21-jährigen Kolumbianer, der in jener Sonnabendnacht verschwand. Die Ermittler baten um Hinweise zum Vermissten und seinem Aufenthaltsort. Laut Polizei konnte eine Eigengefährdung nicht ausgeschlossen werden – und jetzt herrscht Gewissheit: Der 21-Jährige ist tot.
Pilzsammler hatten die Leiche des jungen Mannes am 11. Oktober im Mecklenheider Forst gefunden. Die Leiche war allerdings bereits so stark verwest, dass erst eine Obduktion und DNA-Analyse die Identität zweifelsfrei klären mussten.
R. ging in unbekannte Richtung davon
In der Nacht seines Verschwindens feierte G. R. noch im Pan-Club am Engelbosteler Damm in der Nordstadt. Nach Informationen dieser Redaktion war der 21-Jährige mit Bekannten in der Disco feiern. Gegen 4 Uhr wollten er und seine Freunde den Heimweg per Auto antreten. Doch der Kolumbianer stieg noch am Club wieder aus.
Laut Polizei entfernte er sich dann zu Fuß. In welche Richtung, das konnte allerdings keiner der Zeugen sagen. Ob R. alkoholisiert war oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, ist unklar.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich der junge Mann mehr oder weniger mittellos auf den Weg machte. „Der Vermisste hinterließ bei seinen Begleitpersonen sein Mobiltelefon und seine Geldbörse“, sagt Marcus Schmieder von der Polizei Hannover. R. lebte im Stadtteil Alt-Vinnhorst.
Freundin meldete ihn als vermisst
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Eine Freundin hatte R. am 4. Oktober als vermisst gemeldet. Drei Tage später startete die Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung. „Gerade bei Vermisstenfahndungen müssen vor der Veröffentlichung eines Fotos erst andere Maßnahmen erörtert und getroffen werden“, heißt es von der Polizei. Dazu gehören etwa die Überprüfung von Adressen, an denen sich die Person aufhalten könnte sowie die Befragung von Zeugen. „Erst wenn diese Maßnahmen nicht erfolgversprechend sind, können wir rechtlich eine Öffentlichkeitsfahndung anstreben.“
Hinweis: Die erste Fassung des Textes beinhaltete eine detaillierte Personenbeschreibung und zwei Fotos des Vermissten. Seitdem die Leiche entdeckt und identifiziert ist, wurden die Angaben entfernt und der Bericht entsprechend geändert.