Nach Protesten zahlt Blumenhändler Wolf mehr Lohn
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Unternehmer Karl Heinz Wolf besitzt vier Blumenläden in Hannover, darunter die Filiale am Raschplatz.
© Quelle: Samantha Franson
Hannover. Der Protest von Mitarbeitern des Blumenhändlers Karl Heinz Wolf hat offenbar zum Erfolg geführt. Nach Angaben der Basisgewerkschaft FAU (Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union) erklärte sich der Inhaber mehrerer Läden bereit, einem Teil seiner Beschäftigten höhere Löhne zu zahlen. Zuvor hatten einige der insgesamt zwölf Mitarbeiter gegen schlechte Arbeitsbedingungen und zu geringe Gehälter öffentlich protestiert. Wolf führt in Hannover vier Geschäfte, drei davon am Hauptbahnhof. Die FAU forderte jetzt, die erzielten Verbesserungen in Arbeitsverträgen festzuhalten. „Ohne verbindliche Regelungen haben die Beschäftigten keinerlei langfristige Garantien für die von ihnen erstrittenen Verbesserungen“, sagte FAU-Sprecher Felix Zimmermann. Ob alle Angestellten von der Lohnerhöhung profitieren, konnte er am Montag nicht sagen, „der Kontakt zum Besitzer ist sehr schwierig“. Wolf soll bislang 10 Euro pro Stunde gezahlt haben, die Gewerkschaft Bau, Agrar, Umwelt vereinbarte mit Arbeitgebern einen Mindestlohn von 10,63 Euro.
Die Blumenläden stehen seit Längerem im Blickpunkt der Gewerkschaft. Dabei geht es um regelmäßiges Überschreiten der täglich zulässigen Arbeitszeiten von zehn Stunden, entgangene Pausen und hohen Druck durch zu wenig Personal. Sowohl beim Gewerbeaufsichtsamt als auch beim Landesbeauftragten für den Datenschutz sind diese Vorwürfe bekannt. So soll Wolf Kameras in seinen Läden installiert haben, von denen sich Mitarbeiter überwacht fühlen. In einem Bericht der „taz“ berichtete eine Angestellte, die Bilder würden direkt auf Monitore in dessen Wohnzimmer gesendet werden.
Erst im Mai kontrollierten Mitarbeiter des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten unangekündigt die Filiale am Raschplatz. Wolf wurde danach aufgefordert, einen Fragenkatalog zu allen vier Geschäften zu beantworten. Er soll Auskunft geben über „Umfang und zur Art und Weise der Datenverarbeitung durch Videokameras“. Die Verhältnisse im Unternehmen beschäftigen auch die Landespolitik. Die Grünen im Landtag hatten eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. In der Antwort des Sozialministeriums hieß es, dass der Datenschutzbeauftragte das „überwachen der Arbeitsleistung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Kameras im Geschäft und das Überspielen in Wohnzimmer des Firmenchefs“ für rechtlich unzulässig halte.
Auf eine Anfrage der HAZ reagierte Karl Heinz Wolf bis zum Montag abend nicht.
Von Gunnar Menkens