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Sondernutzungssatzung

Neue Regeln für Pingler

Würstchen und Luftballons: Wird es zu eng, darf die Stadt künftig Platzverbot erteilen.

Würstchen und Luftballons: Wird es zu eng, darf die Stadt künftig Platzverbot erteilen.

Hannover. Eisverkäufer oder Kaffeeanbieter dürfen sich nur noch 30 Minuten an einem Ort aufhalten, dann müssen sie weiterziehen und einen Abstand von mindestens 100 Metern zum alten Standort wahren. Gravierende Veränderungen kommen auf die Bauchladenverkäufer in der Innenstadt zu. Die Stadt kann die Zahl der Genehmigungen künftig beschränken, wenn der Verkehrsfluss oder das Stadtbild erheblich beeinträchtigt ist. Im Klartext: Sollten allzu viele Bratwurstanbieter oder Luftballonverkäufer am Kröpcke stehen und die Fußgängerströme behindern, müssen einige Händler ihre Sachen packen. „Im Moment ist diese Situation aber nicht gegeben“, heißt es vonseiten der Stadt. Die Ratspolitik muss den Vorschriften noch zustimmen.

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Die neuen Regeln finden sich in der überarbeiteten Sondernutzungssatzung der Stadt. Auslöser für die Änderungen sind Gerichtsurteile, die Pingler erstritten hatten. So musste die Stadt die Vorschrift streichen, dass fliegende Händler einen Abstand von mindestens 250 Metern zu einer Veranstaltung einhalten mussten, etwa dem Maschseefest. Das erzürnte die Wirte auf dem Maschseefest, die viel Geld in ihre Stände investieren und die Konkurrenz der Billiganbieter fürchten. Am Ende dürften sich die Umsatzeinbußen für die Festwirte in Grenzen gehalten haben, denn nur wenige Pingler boten beim jüngsten Maschseefest ihr Billigbier an.

Nordufer des Maschsees künftig tabu

Künftig müssen fliegende Händler das Nordufer des Maschsees meiden. Die neue Satzung erklärt den Uferbereich einschließlich dem Hotel Courtyard zur Verbotszone. „Die restlichen Uferbereiche sind aber freigegeben“, sagt Michael Flohr, Marktamtsleiter der Stadt. Nicht erlaubt ist das Pingeln am Sprengel Museum sowie im Innenstadtbereich.

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Geschärft hat die Stadt die Definition des Unterschieds von Pinglern und Bauchladenverkäufern, wie Flohr betont. Ein Kaffeeverkäufer darf sein Gefährt nicht am Kröpcke abstellen und Latte Macchiato anbieten, weil er mit seinem fahrbaren Gerät als Pingler gilt. Wenn hingegen Würstchen auf tragbaren Grills brutzeln, ist der Verkäufer ein Bauchladeninhaber. Sein Tresen darf keinen Kontakt zum Boden haben und eine Gesamtbreite von 1,50 Meter nicht überschreiten.

SPD und FDP halten die neuen Regelungen für einen guten Kompromiss. Auch die CDU hat keine grundsätzlichen Einwände. Die Christdemokraten freuen sich insbesondere über die Beschränkung des Bauchladenverkaufs in der City. „Das ist ein alter CDU-Antrag“, sagt CDU-Wirtschaftsexperte Jens-Michael Emmelmann. So bleibe die City lebendig, aber die Stadt habe ein Instrument, um den fliegenden Verkauf bei Bedarf einzudämmen.

HAZ

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