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Patient erstreitet 131.000 Euro

Nordstadtklinik erkennt Schlaganfall zu spät

Bei allen Differenzen waren sich die Sachverständigen in einem Punkt einig: Am 19. Februar hätte der 55-Jährige umgehend auf eine Stroke Unit, eine Schlaganfallstation, verlegt werden müssen.

Bei allen Differenzen waren sich die Sachverständigen in einem Punkt einig: Am 19. Februar hätte der 55-Jährige umgehend auf eine Stroke Unit, eine Schlaganfallstation, verlegt werden müssen.

Hannover. 130.910 Euro: Diese Summe bekommt ein 61-jähriger Hannoveraner im Zuge eines Vergleichs vom Klinikum Nordstadt ausgezahlt. Der Patient hatte vor sechs Jahren einen Schlaganfall erlitten, den die Krankenhausärzte zu spät erkannten. Seither ist der Mann zu 50 Grad schwerbehindert und zu 100 Prozent berufsunfähig; er ist schwerhörig, leidet unter einer Lähmung des rechten Arms und Sprachstörungen. Allerdings hatte die 1. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Celle, die den Vergleichsbeschluss jetzt verkündete, Zweifel geäußert, ob dem Frührentner sein Schicksal bei rechtzeitiger Diagnose erspart geblieben wäre. Hätte dem Klinikum der Region ein Zusammenhang von Behandlungsfehlern und Folgeschäden eindeutig nachgewiesen werden können, wären 815.000 Euro Schadensersatz fällig gewesen.

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Der damals 55-jährige Mann kam am 12. Februar 2009 zunächst ins Siloah. Dort wurden Arm- und Gesichtslähmung sowie Sprachstörungen festgestellt, die aber schnell wieder verschwanden. Auch per Computertomograf (CT) ließ sich kein Schlaganfall nachweisen. Der Patient wurde in die Neurologie des Nordstadtkrankenhauses überwiesen, wo Magnet-resonanztomografie (MRT), EEG und EKG ebenfalls keine Hinweise auf einen Infarkt ergaben. Die Diagnose: Epilepsie, medikamentös zu behandeln. Am 18. Februar wurde der 55-Jährige entlassen. Später waren sich das Landgericht Hannover, das dem Patienten in erster Instanz lediglich 5000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte, und das Berufungsgericht in Celle einig, dass in dieser Phase noch kein „vorwerfbarer Diagnoseirrtum“ vorgelegen habe.

Grober Behandlungsfehler

Der entscheidende, grobe Behandlungsfehler passierte am 19. Februar. Der Patient kam erneut in die Klinik, klagte erneut über einen tauben Arm und Sprachstörungen. Die Ärzte deuteten dies wiederum als Epilepsie-Symptome und schickten den Mann nach Hause. Erst am 20. Februar, als die Familie den Patienten erneut in die Nordstadt brachte, wurde ein Schlaganfall diagnostiziert. Doch nun war es zu spät, die gesundheitlichen Schäden zu beheben: eine sogenannte Lyse-Therapie, die ein Blutgerinnsel auflösen kann, ist nur wenige Stunden nach einem Schlaganfall Erfolg versprechend.

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Die Gerichte konnten sich bei diesem Fall auf vier Gutachten stützen. Bei allen Differenzen waren sich die Sachverständigen in einem Punkt einig: Am 19. Februar hätte der 55-Jährige umgehend auf eine Stroke Unit, eine Schlaganfallstation, verlegt werden müssen. Hier wären erneutes CT und weitere Untersuchungen zwingend erforderlich gewesen. Offen bleibt jedoch, ob man einen Hirninfarkt mittels Lyse-Therapie hier noch hätte aufhalten können - einige Gutachter äußerten starke Zweifel. Fest steht nur, dass sich der exakte Zeitpunkt des Schlaganfalls kaum bestimmen lässt.

Beide Seiten hätten dem Vergleich zugestimmt, sagt der hannoversche Medizinrechtsanwalt Malte Oehlschläger, um weitere jahrelange Auseinandersetzungen vor Gerichten zu vermeiden. Die per Vergleich erstrittene Summe von knapp 131.000 Euro für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Pflege sei für seinen Mandanten sehr hilfreich: Nun könne dieser auch Therapien finanzieren, die die Krankenkassen nicht übernehmen.

HAZ

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