Richter rügt „Willkür“ bei Baugenehmigungen
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„Jeden Schritt jahrelang erkämpfen“: Investor Samuel Marcheel vor dem Abrisshaus an der Langen Laube (li.). Der Neubau (re.) soll sich ins Straßenbild einfügen.
Hannover. Anlass ist der Wunsch des Projektentwicklers Samuel Marcheel, an der Langen Laube ein leer stehendes Gebäude abzureißen und dort 22 Wohnungen zu errichten. Dabei will er ein halbes Geschoss höher und zum Hinterhof deutlich tiefer bauen, als es der 1960 beschlossene Bebauungsplan erlaubt. Kurios: Etliche Gebäude in der Nachbarschaft weichen von diesem Bebauungsplan ab, stets hat die Stadt ein Auge zugedrückt. Bei Macheels Projekt aber gibt es auch nach langen Konflikten mit der Verwaltung keine Einigung. Das Verwaltungsgericht gab dem Investor jetzt recht.
„Ich will sechs Millionen Euro investieren und habe mir bisher drei Jahre lang jeden kleinen Schritt erkämpfen müssen“, sagt Macheel. Sein Anwalt, Verwaltungsrechtler Eckart David, wird noch deutlicher. Baudezernent Uwe Bodemann und seine Verwaltung legten alle Vorgaben nach Gusto aus. Wenn Investoren sich bereit erklärten, etwa Klinkerfassaden, Fernwärmeanschluss oder Fahrradbügel zu bauen, dann bekämen sie Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans. Weigerten sie sich, würden Vorgaben strikt angewandt. „Das System Bodemann wird nicht nur hier praktiziert - das erleben Investoren in der gesamten Stadt. Die meisten trauen sich nur nicht, sich zu wehren, weil sie auf die Bauverwaltung angewiesen sind“, sagt David. Der städtische Jurist Jörn Gerken wies allerdings jeden Verdacht zurück, es handele sich um persönlich motivierte Entscheidungen. Andreas Zunft vom Planungsamt sagte, die Stadt nutze ihren Ermessensspielraum aus.
Der Bebauungsplan schreibt vier Geschosse vor. Beide Nachbarhäuser aber sind mit fünf kleineren Geschossen so gebaut, dass die Dachrinnen auf gleiche Traufhöhe kommen. Dieses Maß will auch Architekt Robert Witt mit fünf Geschossen einhalten, der den Neubau für Macheels Firma Areo entworfen hat. Weil in dem Baublock zwischen Haussmann- und Otto-Brenner-Straße zudem etliche Häuser Spitzdächer haben, die mit Wohnungen ausgebaut sind, will auch er ein weiteres Teilgeschoss auf sein Haus setzen - als zurückliegendes Staffelgeschoss. Zudem will er andere Bautiefen und rückwärtige Balkone. Die Stadt hat sich zum Teil aufs Feilschen um Abstände und Balkone eingelassen, verweigert letztlich aber dem Investor den geforderten Bauvorbescheid.
Richter Behrens rügte gestern, dass es viergeschossige Vorgaben im Bebauungsplan gibt, auf deren Grundlage die Stadt fünf Geschosse genehmige: „Wenn Sie die Vorgabe zur Geschossigkeit bei Ihrer Genehmigungspraxis selbst nicht mehr ernst nehmen, dann sind wir im Bereich der Willkür.“ Der gesamte Bebauungsplan sei daher funktionslos, damit habe Marcheel nun das Recht, so zu bauen, wie es auch die Nachbarn taten.
Die Stadt wollte das Urteil Montag nicht kommentieren, sondern zunächst die schriftliche Begründung abwarten. Sie kann Berufung einlegen.