Geschenke für die tägliche Arbeit 

Schenken verboten? Diese Regeln gelten für Lehrer, Postboten und Co.

Lehrer, Müllwerker und Postboten zählen zu den Berufsgruppen, die nur Geschenke mit geringem Wert annehmen dürfen.

Lehrer, Müllwerker und Postboten zählen zu den Berufsgruppen, die nur Geschenke mit geringem Wert annehmen dürfen.

 Hannover. Weihnachten ist für viele nicht nur der Zeitpunkt, Freunden und Familienmitgliedern Geschenke zu machen, sondern auch all den dienstbaren Geistern, die den Menschen das Leben leichter machen – Post- und Paketboten, Zeitungszustellern, Lehrern oder Müllwerkern beispielsweise. Dabei steht eine Frage im Raum: Wer darf eigentlich was und in welchem Umfang annehmen?

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Hakelig ist die Sache im öffentlichen Dienst und dort besonders, wenn es um das Thema Geld geht. Erlaubt sind lediglich Kleinstbeträge für die Kaffeekasse. Bei Sachgeschenken sind „geringwertige Aufmerksamkeiten“ gestattet wie zum Beispiel der berühmte Kugelschreiber, wenn er nicht gerade von einer Edelmanufaktur angefertigt worden ist. Als Faustformel gilt ein Wert von allerhöchstens 10 Euro.

In Berlin machte der Fall einer Lehrerin Schlagzeilen, die 2011 zum Schuljahresende als Dank von einigen Schülereltern eine Skulptur im Wert von 200 Euro erhalten hatte und später von einem am Geschenk unbeteiligten Vater wegen Vorteilsnahme angezeigt wurde. Damit das Verfahren eingestellt wurde, musste sie eine Auflage von 4000 Euro zahlen.

„Für Lehrer in Niedersachsen besteht das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen in Bezug auf ihr Amt beziehungsweise ihre Tätigkeit“, sagt Sebastian Schumacher, Pressesprecher des Kultusministeriums. Dies gelte unabhängig davon, ob die Lehrer Beamte oder Tarifbeschäftigte seien. Ausnahmen seien lediglich mit Zustimmung des Dienstherren oder Arbeitgebers möglich und auch nur zu besonderen Anlässen wie etwa Jubiläen. „Weihnachten zählt nicht dazu“, betont Schumacher. Kleinere Geschenke innerhalb der bekannten Zehn-Euro-Grenze dürfen Lehrer aber annehmen – allerdings nur dann, wenn sie nicht von Einzelnen, sondern von der Klassengemeinschaft kommen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Weihnachtliche Geldgeschenke für Postboten von zufriedenen Kunden sind nach Angaben der Deutschen Post Tradition. Erlaubt sind nach Unternehmensangaben Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro. „Die Trinkgelder zu Weihnachten liegen regelmäßig deutlich unter dieser Summe“, sagt Sprecherin Maike Wintjen. Zeitungszusteller sind keine Staatsdiener, weshalb Jörn Radel, Logistik-Geschäftsführer bei der Citipost in Hannover, auch wenig Bedenken hegt. „Eine kleine Aufmerksamkeit ist kein Problem und eine schöne Art, sich bei den Mitarbeitern für die oft nicht einfache Zustellung bei Wind und Wetter zu bedanken“, sagt er.

Auch bei den Müllwerkern und den Mitarbeitern der hannoverschen Stadtreinigung von Aha stößt man wieder auf die schon bekannte Sachgeschenkeregelung und die Zehn-Euro-Marke. „In einem internen Rundschreiben erinnern wir in der Vorweihnachtszeit daran, dass Kollegen keine Geschenke wie Bargeld für die Kaffeekasse, Eintrittskarten oder andere Rabatte in Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit bei Aha annehmen dürfen“, erklärt Sprecherin Helene Herich.

Von se

Mehr aus Hannover

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken