Sexueller Übergriff: Zahnarzt aus Hannover fasst Patientin an die Brust
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Der 73-jährige Zahnarzt (r.) aus Hannover erschien mit seinem Anwalt Matthias Kracke zum Prozess am Amtsgericht.
© Quelle: Peer Hellerling
Hannover. Das Amtsgericht hat einen Zahnarzt aus Hannover wegen sexuellen Übergriffs auf eine Patientin zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Richter Simon Schnelle sah es als erwiesen an, dass der Mediziner der 38-Jährige im Oktober 2017 an die Brust fasste sowie mehrfach gestreichelt hatte. Dafür habe er das Behandlungsverhältnis missbraucht. Der 73-Jährige muss zudem 24.000 Euro an die Opferhilfe Niedersachsen zahlen. Besonders ärgerlich für den Verurteilten: Noch vor Prozessbeginn hätte der Zahnarzt den Fall ohne Verhandlung gegen eine Entschuldigung und das Zahlen von 10.000 Euro beenden können – doch der lehnte das Angebot des Gerichts ab.
Laut Opferanwalt Matthias Waldraff ging es der Frau nicht um Schmerzensgeld, „sondern darum, dass es in Zukunft nicht auch anderen Patientinnen widerfährt“. Sie berichtete, überschwänglich vom 73-Jährigen begrüßt worden zu sein. Der Mediziner war damals ein Freund der Familie. „Beim Umarmen wollte er mir auf den Mund küssen“, schilderte die Frau. Zudem habe er sie eine „Granate“ genannt und gesagt, er würde sie lieben.
„Ich fand es zutiefst kränkend“
Im Behandlungszimmer habe der 73-Jährige ihr dann vorgeschlagen, zu zweit nach Berlin zu fahren. Dort könnten sie „ausschlafen, sich küssen und streicheln“, sagte das Opfer. „Ich fand das Ganze zutiefst kränkend.“ Danach habe der Arzt mehrfach ihren Arm gestreichelt, dann die rechte Brust berührt und schließlich die linke richtig angefasst. Als die 38-Jährige den Mediziner zur Rede stellte, habe die anwesende Arzthelferin geantwortet, das mache der Chef „nur bei Auserwählten“. Beim Abschied steckte er ihr noch seine Handynummer zu.
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Anwalt Matthias Waldraff vertrat das Opfer vor Gericht.
© Quelle: Peer Hellerling
Der Arzt beteuerte bis zuletzt seine Unschuld, vielmehr habe die Patientin ihn geküsst. Während der Behandlung habe er die 38-Jährige auch bloß vor einer Spritze beruhigend am Arm gestreichelt. „Es gab keine Anzüglichkeiten“, sagte sein Verteidiger Matthias Kracke. Dagegen sprach allerdings eine Whatsapp-Nachricht des Arztes an den Vater des Opfers nach dem Vorfall, in der er sich für sein nicht näher erörtertes Verhalten entschuldigte. Vor Gericht meinte Kracke, dies es sei jedoch „nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen“. Es bezog sich vielmehr darauf, dass sich der 73-Jährige einem Abschiedskuss der Frau vor anderen Patienten verwehrt habe und sich nun missverstanden fühlte.
Falschaussage der Arzthelferin?
Die Arzthelferin, die während der Behandlung anwesend war, konnte sich vor Gericht an nahezu gar nichts erinnern. Nebensächliche Details – wo zum Beispiel die Handtasche des Opfers stand – wusste sie dagegen. Dies bezeichnete Richter Schnelle daher nach dem Urteilsspruch als „krachende Falschaussage“, die Staatsanwaltschaft werde daher wohl gegen die 48-Jährige ermitteln. Die Angaben des Opfers nannte er dagegen „konsistent und in sich schlüssig“. Die Komplexität spreche gegen eine Lüge, außerdem hätte die 38-Jährige keinen Vorteil durch falsche Anschuldigungen. Schnelle bedauerte, dass es zum Prozess kommen musste. Das anfängliche Angebot sei „äußerst großzügig“ gewesen.
Von Peer Hellerling
HAZ