Sparda-Bank darf in Ungnade gefallenem Betriebsrat nicht kündigen
Vor dem Fachgerichtszentrum in der Leonhardtstraße zeigten sich Sparda-Betriebsräte und Mitarbeiter mit dem von Kündigung bedrohten Detlev Hagenkord solidarisch.
Die Sparda-Bank wollte einem Betriebsrat fristlos kündigen, der sich unangemeldet in eine interne Telefonkonferenz eingeschaltet hatte. Doch das reiche nicht als Grund für einen Rausschmiss, urteilte das Arbeitsgericht Hannover – auch wenn das Verhalten des Betriebsrats „alles andere als korrekt“ gewesen sei.
Hannover.Der Versuch der Sparda-Bank, den in Ungnade gefallenen Betriebsrat Detlev Hagenkord zu kündigen, ist vorläufig gescheitert. Das Arbeitsgericht Hannover war von der genossenschaftlich organisierten Bank angerufen worden, um den Weg für eine in Aussicht gestellte Kündigung des 60-Jährigen freizugeben; der Betriebsrat hatte zuvor seine Zustimmung verweigert. Und auch die 7. Kammer mochte diesem Ansinnen nicht folgen. „Wir denken zwar, dass das Verhalten von Herrn Hagenkord alles andere als korrekt war“, sagte der Vorsitzende Richter Axel von der Straten. Doch eine fristlose Kündigung rechtfertige seine unangemeldete Teilnahme an einer internen Telefonkonferenz nicht, ebenso wenig ein Entfernen aus dem Betriebsrat.
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.