Vermieter müssen Klingelschilder nicht austauschen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/W4DQDP2VYPB2LOOR6DWNM6VVKQ.jpg)
Klingelschild an einem Hochhaus in Hannover.
© Quelle: Herbert Rogge (Archiv)
Hannover. Unter der Überschrift „Deutschland droht ein Klingelschild-Chaos“ berichtet die „Bild“-Zeitung, der Eigentümerverband Haus & Grund empfehle seinen 900.000 Mitgliedern bundesweit, die „Namensschilder bei vermieteten Wohnungen abzuschrauben“. Verbandspräsident Kai Warnecke wird in dem Text so zitiert: „Nur so können sie sicher sein, nicht gegen die DSGVO zu verstoßen.“ Die DSGVO ist die Datenschutzverordnung der EU. Die Nachricht ist aber eine echte Zeitungsente der „Bild“.
„Die ,Bild’ hat das falsch geschrieben“, sagt Haus-und-Grund-Sprecherin Sylvia Marggraff gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: „Das hat unser Verbandspräsident Warnecke nie so gesagt.“ Anlass der Berichterstattung ist, dass in Wien eine große Wohnungsbaugesellschaft Namen von Klingelschildern entfernen will, wenn dort auch die Appartmentnummer genannt ist. Ein Mieter hatte sich unter Verweis auf den Datenschutz darüber beschwert, dass Name und Appartmentnummer kombiniert sind.
In Deutschland ist das aber wenig gängige Praxis. In einzelnen Häusern und Appartmentwohnanlagen kommt es vor, bisher hat es laut Mieterbund aber noch nie Beschwerden gegeben. Haus & Grund empfiehlt seinen Mitgliedern keineswegs, alle Namen von Klingelschildern zu entfernen, sondern nur dann, „wenn Mieter den Vermieter auffordern, den Namen zu entfernen“. Außerdem fordert der Verband den Bundesgesetzgeber auf, Klarheit zu schaffen.
Von Conrad von Meding