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Tipps für Hausbesitzer

Wer haftet bei Dachlawinen und herabstürzenden Eiszapfen?

Foto: Hauseigentümer haften für Schäden durch Dachlawinen.

Hauseigentümer haften für Schäden durch Dachlawinen.

Hannover. Ein Urteil des Landgerichts Hannover hat womöglich schon einige Hausbesitzer zur Montage von Schneefanggittern bewegt. Bereits Anfang 2012 bekam ein Autofahrer recht, dessen Auto von einer Dachlawine demoliert wurde. Der Eigentümer des Wohnhauses in der Spichernstraße 6 musste für den Schaden von 2000 Euro plus Anwaltskosten haften.

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Der Unfall geschah im  Winter 2010/2011. Der spätere Kläger hatte seinen Citroën vor dem Mehrfamilienhaus in der List abgestellt, das kein Schneefanggitter aufwies. Eine vom Haus herabstürzende Lawine zerstörte das Autodach. Das Amtsgericht wies den Anspruch des Wagenbesitzers noch ab. Die Berufungskammer des Landgerichts sah das jedoch wegen eines Zusammenspiels mehrerer Faktoren deutlich anders. Dazu gehört die Dachneigung, die in diesem Fall 48 Grad beträgt. Bei einer Neigung von mehr als 45 Grad haften Hauseigentümer nach Auffassung des Landgerichts für Schäden, wenn sie kein Schneefanggitter angebracht haben. Eine wichtige Rolle spielt aber auch die Frage, ob in der Region Hannover in der Regel mit größeren Schneefällen zu rechnen ist.

„Für diesen Fall ist entscheidend, dass bereits im vorangegangenen Winter 2009/2010 große Schneemassen angefallen sind“, sagt Landgerichtssprecher Patrick Gerberding. Ein Mitverschulden des Autofahrers schloss die Berufungskammer in diesem Fall aus. Ein Fahrer trage nur dann eine Mitverantwortung, wenn von unten eine starke Dachneigung und Schnee erkennbar sind und der Fahrer sein Auto dennoch dort parkt, sagt Gerberding. Bei dem vierstöckigen Haus in der Spichernstraße könnten Passanten die Dachneigung jedoch nicht erkennen. Eine Revision hat das Landgericht nicht zugelassen.

Rechtsanwalt Jens Klinkert, der den Citroën-Fahrer vertritt, begrüßt das Urteil: „Das geht in die richtige Richtung.“ Klinkert betreut etliche Geschädigte, die bisher alle vom Amtsgericht abgewiesen wurden. Von anderen Rechtsanwälten wurden weitere Klagen eingereicht. Eine Mitschuld der Autofahrer anzunehmen, wenn sie die Gefahr absehen können, hält Klinkert für abwegig. Dachneigung und drohende Schneelawinen seien nicht abschätzbar. „Die betreffenden Häuser in Vahrenwald, List oder anderen Stadtteilen sind alle vierstöckig, das Dach schlecht zu sehen. Und vor einem Einfamilienhaus kommt das schließlich nicht vor.“

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Eisbrocken erschlug 82-Jährige

Die Gefahr, die von verharschten Schneebrettern auf Hausdächern ausgeht, ist beträchtlich. Das wurde Anfang Januar 2011 deutlich, als Eisbrocken einer Dachlawine eine 82-jährige Frau in der Gartenallee in Linden erschlugen. In den beiden schneereichen Wintern 2009/2010 und 2010/2011 rückte die Feuerwehr bei akuter Gefahr unzählige Male aus, um Dächer von Eisbrettern oder Eiszapfen zu befreien. Die Rechnungen für die Einsätze gingen an die Hausbesitzer.

Der Verband Haus & Grundeigentum Hannover ist von der  Rechtsprechung des Landgerichts denn auch wenig überrascht. Bisher gebe es zwar noch keine gesetzliche Pflicht, in Norddeutschland, Schneefanggitter zu montieren.„Aber nach zwei solch außergewöhnlichen Wintern und besonders dem Tod der älteren Dame ist die Öffentlichkeit sensibilisiert“, sagt Thomas Gekas, Leiter der Rechtsabteilung. Der Verband empfiehlt deshalb seinen Mitgliedern seit Längerem, vorsorglich Gitter am Dach anbringen zu lassen. Eine Dachneigung von 45 Grad hält Gekas dabei nur für einen groben Anhaltspunkt. In den vergangenen Wintern hatten manche Hausbesitzer Passanten einfach per Warnschild oder Flatterband vor bedrohlichen Eiszapfen an der Fassade gewarnt. Thomas Gekas sieht das skeptisch. „Besser als nichts. Aber es ist fraglich, ob das ausreicht, der Haftung zu entgehen.“

Die Niedersächsische Bauordnung schreibt Schutzvorrichtungen bisher allerdings nur in schneereichen Regionen vor oder für Gebäude mit steiler Dachneigung.

Gerichtssprecher Gerberding verweist außerdem darauf, dass die aktuelle Einschätzung des Gerichts nicht in Stein gemeißelt ist. „Wenn wir mehrere Jahre lang einen milden Winter haben, wird man das Ganze wieder neu bewerten müssen.“

HAZ

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