Wie arbeiten Kulturschaffende rechtssicher an Schulen?
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Juristin Inga Wolf-Marra: Die Verträge für Kulturschaffende sollten rechtssicher sein
© Quelle: LKJ Niedersachsen/Vanessa Boschke
Hannover. Kulturschaffende, die in Kooperationsprojekten an Schulen tätig sind, brauchen rechtssichere Arbeitsverträge. Sonst drohen ihnen möglicherweise hohe Nachzahlungen, wenn die Deutsche Rentenversicherung ihre Verträge prüft. Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen informiert am 8. Mai in einer kostenlosen Fortbildung über mögliche juristische Fallstricke, wenn Kulturschaffende an Schulen arbeiten.
Rechtsberatung für Kulturschaffende an Schulen
Die zweistündige Veranstaltung trägt den Titel "Darf ich das?", Juristin Inga Wolf-Marra gibt Tipps für eine rechtssichere Vertragsgestaltung. Die Rechtsberatung der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung gibt es seit 2017, als die Kontaktstelle Kultur macht Schule mit Förderung des Wissenschaftsministeriums eingerichtet wurde. Interessierte können sich unter https://kulturmachtschule.lkjnds.de/rechtsberatung/fortbildung/anmeldung.html für die Fortbildung am 8. Mai anmelden.
Von Saskia Döhner