Zwei historische Ziegelbauten: Die Wohnhäuser an der Wunstorfer Straße 35 und 37

Die denkmalgeschützten Wohnhäuser an der Wunstorfer Straße 35 und 37 in Limmer stehen samt Kopfsteinpflasterweg als Gruppe unter Denkmalschutz.
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Die denkmalgeschützten Wohnhäuser an der Wunstorfer Straße 35 und 37 in Limmer stehen samt Kopfsteinpflasterweg als Gruppe unter Denkmalschutz.

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Das ältere der beiden Häuser ist das an der Wunstorfer Straße 35, welches Ende des 19. Jahrhunderts erbaut wurde.
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Das ältere der beiden Häuser ist das an der Wunstorfer Straße 35, welches Ende des 19. Jahrhunderts erbaut wurde.

Das denkmalgeschützte Gebäude mit der Hausnummer 37 ist Anfang des 20. Jahrhunderts errichtet worden.
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Das denkmalgeschützte Gebäude mit der Hausnummer 37 ist Anfang des 20. Jahrhunderts errichtet worden.

Der dreieinhalb geschossige Massivbau an der Wunstorfer Straße 37 wurde in Formen des späteren Jugendstils errichtet.
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Der dreieinhalb geschossige Massivbau an der Wunstorfer Straße 37 wurde in Formen des späteren Jugendstils errichtet.

Ein aufgemalter Hinweis am Wohnhaus mit der Nummer 35 weist auf eine ehemalige Maschinen- und Pumpenfabrik hin.
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Ein aufgemalter Hinweis am Wohnhaus mit der Nummer 35 weist auf eine ehemalige Maschinen- und Pumpenfabrik hin.

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Auch der namenlose Weg aus Kopfsteinpflaster, der zwischen den Gebäude entlangführt, steht unter Denkmalschutz.
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Auch der namenlose Weg aus Kopfsteinpflaster, der zwischen den Gebäude entlangführt, steht unter Denkmalschutz.

Das besondere am Wohnhaus an der Wunstorfer Straße 35 ist die vorherige Nutzung: So befand sich hier um 1900 ein Kolonialwarenladen.
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Das besondere am Wohnhaus an der Wunstorfer Straße 35 ist die vorherige Nutzung: So befand sich hier um 1900 ein Kolonialwarenladen.

Den viergeschossigen Ziegelbau ließ der Branntwein-Fabrikant und Dampfmühlenbesitzer Heinrich Eppers errichten.
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Den viergeschossigen Ziegelbau ließ der Branntwein-Fabrikant und Dampfmühlenbesitzer Heinrich Eppers errichten.

Für das Landesamt für Denkmalpflege ist besonders die „qualitätvolle Ziegelarchitektur des ausgehenden 19. Jahrhunderts im vollständig originalen Zustand“ hervorzuheben.
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Für das Landesamt für Denkmalpflege ist besonders die „qualitätvolle Ziegelarchitektur des ausgehenden 19. Jahrhunderts im vollständig originalen Zustand“ hervorzuheben.

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Seit 2010 stehen die beiden Wohnhäuser an der Wunstorfer Straße 35 und 37 zusammen mit dem Kopfsteinpflasterweg als Gruppe unter Denkmalschutz.
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Seit 2010 stehen die beiden Wohnhäuser an der Wunstorfer Straße 35 und 37 zusammen mit dem Kopfsteinpflasterweg als Gruppe unter Denkmalschutz.

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