Zwei von drei Angeklagten in Mordprozess tot
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Der Angeklagte Hassan K. mit seinem Verteidiger im Landgericht in Hannover.
© Quelle: dpa
Hannover. Am Dienstag hat das hannoversche Schwurgericht einen dritten Anlauf unternommen, einen mehr als 20 Jahre zurückliegenden Mord aufzuklären. Ein junger Kurde, Asylbewerber aus dem Irak, soll nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaftschaft im Juli 1995 von drei anderen Kurden umgebracht worden sein; der Hintergrund waren Ehrverletzungen rund um eine Heirat. Laut Anklage hat ein Täter dem 24-jährigen Hers K. ein Elektroschockgerät an den Hals gehalten, dann stachen er und seine zwei Mittäter achtmal mit Messern auf K. ein. Vier Pilzsammler fanden die mit Klebeband und Strumpfhose verschnürte und in einen Plastiksack gestopfte Leiche im Oktober 1996 in einem Waldstück nahe Fuhrberg und der Autobahn 7; zu diesem Zeitpunkt war der Körper bereits stark verwest.
Doch bereits in den Jahren 1997/98 und 2009/10 scheiterte die Justiz bei dem Versuch, das Verbrechen aufzuklären - die Verfahren platzten. Der aktuelle Prozess aber steht unter einem ganz anderen Vorzeichen: Zwei der drei Angeklagten sind inzwischen krankheitsbedingt verstorben, einer der beiden erst am vergangenen Freitag. Der einzige Mann auf der Anklagebank ist nun der 59-jährige Hassan K.
Streit um Zweit- und Drittfrau
Hassan K., inzwischen Rentner und schon seit vielen Jahren in Hannover wohnender deutscher Staatsbürger, hüllte sich gestern in Schweigen . Der gebürtige Iraker jesidischen Glaubens wollte, so hatten die Behörden im Vorfeld der früheren Verfahren ermittelt, 1995 eine junge Frau als Zweitfrau heiraten. Die 17-Jährige sollte ihm den sehnlichst gewünschten Sohn gebären. Doch nachdem der Bruder - das spätere Opfer - die Auserwählte aus dem Irak nach Deutschland geholt hatte, stellten die beiden fest, dass Hassan K. bereits mit einer anderen Zweitfrau verheiratet war.
Es kam zu einem langwierigen Streit, bei dem es um das gebrochene Heiratsversprechen, Meinungsverschiedenheiten um eine religöse Trauung und den Status der Schwester als Drittfrau ging. Bei einer Familienfeier verletzte Hers K. einen Mann namens Ibrahim K. mit einem Messer im Gesicht. Dieser Ibrahim K., Bruder des jetzt angeklagten Hassan K., zählte zu den ehemals drei Angeklagten, die schon zweimal wegen gemeinschaftlichen Mordes vor Gericht standen, ist aber 2011 verstorben. In einer polizeilichen Vernehmung im Jahre 1995 hatte das spätere Opfer ausgesagt, dass ihn Hassan K., Ibrahim K. und ein dritter Mann namens Alaadin C. umbringen wollten - was sie laut Anklage später tatsächlich in die Tat umsetzten. Aber auch Alaadin C. muss sich nun nicht mehr vor dem Schwurgericht verantworten, ist er doch vor wenigen Tagen gestorben.
Spezialeinsatzkommando nahm vermeintliche Täter fest
Das Mordopfer Hers K. war 1994 nach Deutschland eingereist, lebte bis zu seinem Tod in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) in Langenhagen. Die drei vermeintlichen Täter, damals 36, 39 und 42 Jahre alt, wurden 1997 von Beamten des Spezialeinsatzkommandos in Hannover und Langenhagen festgenommen. Vorausgegangen war eine aufwendige Fahndung, um zunächst die Identität des Opfers festzustellen und dann die Täter ausfindig zu machen. So rekonstruierte die Mordkommission Fuhrberg mithilfe eines Computerprogramms das Gesicht des Opfers, das zu Lebzeiten einen gepflegten Vollbart trug. Auch in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY..... ungelöst" wurde der Fall thematisiert.
Eine entscheidende Rolle in dem Langzeitverfahren spielt ein Freund des Opfers, der bei der Polizei ausgesagt hatte, den Mord mitangesehen zu haben. Er und Hers K. seien von drei Männern in zwei Autos mit Waffengewalt aus seiner Wohnung an der Kugelfangtrift geholt worden; der Mord soll sich schließlich in dem Waldstück neben der Landesstraße 310 zwischen Gailhof und Fuhrberg ereignet haben. Als die Polizei diesen Mann später aufspürte, wirkte er sehr verängstigt und erklärte, nach der Tat von den drei Mördern bedroht worden zu sein. 1997 stellte er sich als Kronzeuge zur Verfügung, nachdem ihm die Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm zugesichert worden war - ebenso wie der Schwester des Ermordeten, an der sich die Familienfehde entzündet hatte.
Kritische Fragen zur Qualität der Ermittlungen
Doch 1998 verschwand der Kronzeuge wieder von der Bildfläche. Trotz einer Fahndung auch mithilfe von Interpol ist er bis heute nicht wieder aufgetaucht, hält sich möglicherweise in Syrien auf. Weil auch die Schwester verschwunden war, platzte der erste Prozess, die drei Angeklagten wurden wieder auf freien Fuß gesetzt. Der zweite Prozess wurde im November 2010 ausgesetzt, weil eine Vernehmung der Eltern des Opfers im Ausland scheiterte. Den Verteidigern, die das Gericht in den Irak und in die Türkei begleiten wollten, wurde die Einreise verwehrt, und nach Deutschland einreisen durften die Eltern nicht. Immerhin ist die Schwester jetzt greifbar, sie soll im aktuellen Verfahren am 8. März als Zeugin aussagen.
Verteidiger Holger Nitz versuchte bei der Vernehmung eines in den neunziger Jahren maßgeblich ermittelnden Kripobeamten, die Glaubwürdigkeit des verschwundenen Kronzeugen zu erschüttern und die Ermittlungen der Polizei in Zweifel zu ziehen. Warum war bei manchen Vernehmungen kein Dolmetscher dabei und wurden die Aussagen des Kronzeugen überhaupt richtig notiert? Wurden ihm Aussagen in den Mund gelegt und wie sind die Widersprüche in seinen Aussagen bei Polizei und Ermittlungsrichter zu erklären? Warum wurden dem Freund des Opfers nur Fotos der drei beschuldigten Kurden vorgelegt und nicht eine Auswahl von Verdächtigen und Pseudo-Verdächtigen, wie bei einer Wahllichtbildvorlage üblich? Zudem gab Nitz zu Protokoll, dass seiner Einschätzung nach etliche ältere Vernehmungsprotokolle nicht verwertet werden dürfen, weil damit die Rechte seines Mandanten verletzt worden seien.
Auch das Gericht unter Vorsitz von Wolfgang Rosenbusch stellte dem Kripobeamten etliche kritische Fragen zur Qualität der damaligen Ermittlungen. Und schließlich sagte ein früherer Notar im Zeugenstand aus, ihm gegenüber habe der Kronzeuge im Sommer 1997 eine Aussage widerrufen, die er kurz zuvor bei einem Ermittlungsrichter gemacht habe: Er glaube nun doch nicht, dass die drei von ihm des Mordes beschuldigten Männer die Täter seien.
Der angeklagte Hassan K. hat nach 20 Jahren alles Recht der Welt, dass sein Verfahren endlich zu einem Ende gebracht wird. Ob der dritte Mordprozess in dieser Sache zu einer Verurteilung führen wird, ist aber keinesfalls sicher.
HAZ