Schwurgericht fällt Urteil

Zwölf Jahre Haft für Maschseemörder

Foto: Der Angeklagte Alexander K. kommt in den Saal.

Der Angeklagte Alexander K. wurde am Mittwoch zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

Hannover. Die Richter unter Vorsitz von Wolfgang Rosenbusch attestierten dem 25-Jährigen wegen massiver Persönlichkeitsstörungen eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit. Für einen unter solchen Umständen begangenen Mord liege der Strafrahmen zwischen drei und 15 Jahren. Gleichzeitig ordnete die Kammer die Unterbringung von K. in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dies allerdings könnte für den Gewalttäter doch noch „lebenslang“ bedeuten – wenn er nicht therapiert werden kann.

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Mordlust war nach Überzeugung des Gerichts der entscheidende Faktor, der Alexander K. am 27. Oktober 2012 zu dem Verbrechen in der Südstadt trieb. Dass sich seine Zufallsbekanntschaft, die 44-jährige Andrea B., in jener Nacht über sein rechtsradikales Gedankengut lustig machte, war nach den Worten von Rosenbusch nur der „Türöffner“ für K., seinem in langen Jahren aufgestauten Tötungswunsch freien Lauf zu lassen. „Er wollte zusehen, wie ein Mensch stirbt, er wollte seine Omnipotenzfantasien ausleben“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die drogensüchtige Gelegenheitsprostituierte starb durch Machetenstiche in Hals und Brust.

Rosenbusch zitierte aus einem Gedicht des Mörders: „Es sterben wehrlose Menschen, und es ist mir gleich.“ Viele der Grausamkeiten, die sich im Hochhaus an der Hildesheimer Straße 73 abspielten, habe K. bereits früher in Lyrik, Prosa oder Liedern in ähnlicher Form thematisiert. Andrea B. versuchte er zunächst mit einer Schwedensäge zu zerteilen, setzte sein Werk am darauffolgenden Tag mit einem Trennschleifer fort.

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Die Leichenteile packte er in Mülltüten; die meisten der sterblichen Überreste versenkte er gemeinsam mit seiner damaligen Freundin Camilla W. im Maschsee, den Unterleib warf er in die Ihme. Obwohl er das von Blutspritzern übersäte Zimmer schwarz-rot-gold strich, fanden die Ermittler dort später etliche DNA-Spuren des Opfers. Auch das Geständnis von K. gegenüber Mithäftlingen erwähnte Rosenbusch: „Mehr an Indizien braucht man nicht, um einen Täter zu überführen.“

Alexander K. streitet Schuld bis zum Schluss ab

Das Gericht nimmt an, dass der 25-Jährige mit der toten Frau Geschlechtsverkehr haben wollte, doch sein Vorhaben abbrach. Motor für den Mord sei dies aber nicht gewesen. Im Prozess habe K. versucht, seiner Ex-Freundin mit einer „in sich stimmigen Geschichte“ das Verbrechen in die Schuhe zu schieben. „Doch das war nur Prosa“, sagte Rosenbusch. Immerhin habe Camilla W. ihren Tatbeitrag – den Leichentransport und das Geldabheben mit der ec-Karte des Opfers – gestanden; auch habe sie kein glaubhaftes Motiv für den Mord gehabt.

Dass K. drogensüchtig ist und vor der Tat Wodka konsumiert hatte, war für die Kammer mit Blick auf seine verminderte Schuldfähigkeit nicht entscheidend. Primär seien es seine Gewalt- und Tötungsfantasien gewesen, die K. krankhaft beschäftigt und seine Steuerungsfähigkeit in der Tatnacht erheblich eingeschränkt hätten. Wegen „nachhaltiger und tief gehender“ Persönlichkeitsstörungen müsse der Täter in der Psychiatrie untergebracht werden. Dort wird er in regelmäßigen Abständen begutachtet – kann aber erst ins Gefängnis überführt oder in die Freiheit entlassen werden, wenn er als geheilt gilt.

Nach der Urteilsverkündung zeigten sich die Angehörigen von Andrea B. schockiert und traurig, dass der Täter nicht zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Dessen Anwalt wiederum teilte mit, dass Alexander K. Revision einlegen wolle.

dpa/miz

HAZ

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