Barsinghausen

Ausschuss stimmt für Ende der Ausbaubeiträge: Alle sollen für Straßen bezahlen

Schon vor Jahren hatten die Anwohner der Stettiner Straße (siehe Bild) ein neues Finanzierungsmodell gefordert. Sollte die Stabs abgeschafft werden, müssten sie keine Beiträge bezahlen.

Schon vor Jahren hatten die Anwohner der Stettiner Straße (siehe Bild) ein neues Finanzierungsmodell gefordert. Sollte die Stabs abgeschafft werden, müssten sie keine Beiträge bezahlen.

Barsinghausen. Wer muss für den Ausbau von Straßen bezahlen – Anlieger oder alle Bürger? Geht es nach dem Finanzausschuss, so soll schon ab 1. August die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) abgeschafft werden. Endgültig wird der Rat darüber entscheiden, ob die Beiträge weiterhin gezahlt werden müssen oder nicht – und zwar am 3. Juli. Wie die fehlenden Gelder kompensiert werden sollen, dazu gibt es bislang noch keine Entscheidung.

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Mit nur einer Gegenstimme wurde der Beschlussempfehlung zur Abschaffung der Strabs zugestimmt. Fred Wellhausen (FDP) argumentierte, dass die jetzige Regelung ungerecht sei. Denn zum einen seien Anrainer von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nicht betroffen, zum anderen seien die hohen Zahlungen, die oft im fünfstelligen Bereich lägen, nicht leistbar. Außerdem würden Straßen von allen Bürgern genutzt, nicht nur von denen, die ihr Haus an der jeweiligen Straßen haben.

Auch die Anwohner der Wilhelm-Stegen-Straße müssten bei einer Abschaffung der Beitragssatzung nicht mehr für den Ausbau ihrer Straße aufkommen

Auch die Anwohner der Wilhelm-Stegen-Straße müssten bei einer Abschaffung der Beitragssatzung nicht mehr für den Ausbau ihrer Straße aufkommen.

Zu dem Ergebnis, dass die Beiträge abgeschafft werden sollen, war im vergangenen Jahr bereits eine eigens zu dem Thema eingerichtete Arbeitsgruppe gekommen. Diesem Votum schloss sich die FDP mit ihrem Antrag an, der ebenfalls diskutiert wurde. Doch ihr Antrag unterschied sich durch einen Zusätzlichen Punkt von dem der Verwaltung: "Die Kompensation wird aus dem allgemeinen Haushalt erfolgen gegebenenfalls bedingt dies die Erhöhung der Grundsteuer." Auf diesen Punkt verzichtete Wellhausen nun bei der Abstimmung.

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Bis auf Kerstin Beckmann (Aktiv für Barsinghausen) stimmten alle Anwesenden für die Abschaffung der Strabs. Sie könne ohne klare Aussage, wie die fehlenden Beiträge kompensiert werden, dem Antrag nicht zustimmen. „Die Straßen sind zum Teil im erbärmlichen Zustand, es gibt einen erheblichen Investitionsbedarf – aus meiner Sicht wird es ohne eine Erhöhung der Grundsteuer zu drastischen Einschnitten kommen“, sagte sie und forderte mehr Ehrlichkeit. „Die Bürger müssen die Konsequenzen kennen.“ Ihrer Meinung nach werde die Abschaffung unter anderem dazu führen, dass auch der Wohnraum in der Stadt teurer wird, da die höhere Grundsteuer letztendlich von den Vermietern auf die Mieter umgelegt werden wird.

Das sind die Auswirkungen auf vor Kurzem ausgebaute Straßen

Es gibt zahlreiche Straßen, die kürzlich ausgebaut wurden. Nicht alle Anrainer müssen noch Straßenausbaubeiträge zahlen. Einige könnten sogar Geld zurück bekommen.

Einen ganz besonderen Fall stellen die August-Böger-Straße und die Wilhelm-Stegen-Straße dar. Zur Vorfinanzierung des Ausbaus hat die Verwaltung Vorausleistungsbescheide erlassen. Wird die Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben, muss die Stadt diese Vorausleistungen in Höhe von 35.000 zurückzuzahlen. Doch nicht nur das: Das Geld muss verzinst werden – Die Zinskosten belaufen sich auf rund 17.000 Euro.

Auch an der Tannenstraße könnten die Eigentümer Geld von der Stadt zurück bekommen. Denn sie haben zum Teil schon Beiträge bezahlt – in Höhe von insgesamt rund 29.000 Euro. Die eigentlich noch ausstehenden Zahlungen der Eigentümer in Höhe von 19.000 Euro entfallen.

Von 14 Beitragspflichtigen haben an der Tannenstraße drei Eigentümer keinen Ablösungsvertrag unterzeichnet. Eine Abrechnung per Bescheid wäre in der Tannenstraße sowie in der Stettiner Straße – hier warten die Anlieger seit Jahren auf Gewissheit –, der August-Böger-Straße und der Wilhelm-Stegen-Straße nur möglich, wenn der Rat einen Kostenspaltungsbeschluss fasst.

Dieser Beschluss muss jedoch vor der Aufhebung der Beitragssatzung gefasst werden. Dazu besteht jedoch keine Verpflichtung. Sollte die Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben werden, entfällt damit die Rechtsgrundlage für die Ablöseverträge.

Kein Geld zurück bekämen selbst bei Abschaffung der Strabs die Eigentümer von Häusern am Knappenweg, Langenäcker und Obere Straße.

Mehr zum Thema:

Die gesamte Beschlussvorlage zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung finden Sie hier.

In vielen Kommunen der Region Hannover diskutieren Politiker, ob die umstrittenen Bürgerbeiträge für Straßenerneuerung abgeschafft werden sollten. Hier sehen Sie den Stand der Dinge für alle Kommunen der Region.

Von Lisa Malecha

HAZ

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