Die Stadt Barsinghausen hat jetzt in einer Online-Auktion mehr als 80 nicht abgeholte Fundsachen versteigert. Doch wem gehören Fundsachen eigentlich? Und warum darf man sie nicht einfach behalten?
Barsinghausen. Die Stadt Barsinghausen hat Fundsachen versteigert, die innerhalb der Aufbewahrungsfrist nicht abgeholt worden sind. 81 Gegenstände kamen bei der Onlineauktion unter den Hammer – 63 davon gingen am Ende auch wirklich weg. „Wir sind mit diesem Ergebnis sehr zufrieden“, sagt Raven Brandt vom städtischen Bürgerbüro, der für die Auktion in diesem Jahr mit verantwortlich war. Das Geld fließt in den Haushalt der Stadt. Am gefragtesten waren eine Spielekonsole und ein E-Roller. Weitaus weniger Gebote bekamen hingegen Fahrräder und Armbanduhren.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Holt der Besitzer die verlorene Sache innerhalb dieser Zeit nicht ab, so haben die Finderin oder der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Das gilt aber nur, wenn die Fundsache nicht in einer öffentlichen Behörde selbst oder in einem öffentlichen Verkehrsmittel gefunden wurde. Möchte der Finder den Gegenstand nicht behalten, geht er in den Besitz der Stadt über.