Barsinghausen

Könnten Gerichte wiederkehrende Beiträge zu Fall bringen?

Anlieger müssen sich derzeit über Straßenausbaubeiträge an den Kosten beteiligen, wenn Straßen grundsaniert oder ausgebaut werden.

Anlieger müssen sich derzeit über Straßenausbaubeiträge an den Kosten beteiligen, wenn Straßen grundsaniert oder ausgebaut werden.

Barsinghausen. Die Ratsarbeitsgruppe Straßenausbaubeiträge möchte möglichst noch in diesem Jahr einen von einer breiten Mehrheit getragenen Vorschlag zur Zukunft der höchst umstrittenen Ausbaubeiträge unterbreiten. Am Ende wird der Rat dann darüber abstimmen müssen, wie Straßenausbauten in Barsinghausen künftig finanziert werden sollen. Im wesentlichen gibt es drei Varianten: die Erhöhung der Grundsteuer und zweitens die Erhebung sogenannter wiederkehrender Beiträge für Anlieger größerer, zusammenhängender Wohngebiete oder Ortsteile. Darüber hinaus scheint auch der Erhalt der bisherigen Beitragssatzung, die ausschließlich die Anlieger der ausgebauten Straßenzüge stark belastet, noch längst nicht aus dem Rennen zu sein.

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Im Mittelpunkt der ersten öffentlichen Sitzung der Ratsarbeitsgruppe stand am Montagabend die Diskussion um das Modell wiederkehrender Beiträge. Als Experte referierte der Diplomverwaltungswirt Helmut Dommermuth, Mitarbeiter einer Koblenzer Rechtsanwaltskanzlei, die zu diesem Thema Kommunen berät. Nach Dommermuths Worten ist das Modell wiederkehrender Beiträge in Rheinland-Pfalz auf dem Vormarsch. Dort werde es mittlerweile von fast der Hälfte aller Kommunen angewendet, berichtete der Experte, und sei auch höchstrichterlich abgesegnet. Wiederkehrende Beiträge seien in insgesamt acht Bundesländern gebräuchlich. Nach Dommermuths Worten werden bei Straßenausbauvorhaben die Kosten dabei auf eine größere Gruppe umgelegt, die als Abrechnungsgebiet eine Solidargemeinschaft bilden. Die hohen Einmalbelastungen für Anlieger entfielen, es komme zu einer Kontinuität von Beitragszahlungen und mehr Einzelfallgerechtigkeit. Als Nachteile der wiederkehrenden Beiträge nannte der Berater unter anderem den erhöhten Verwaltungsaufwand bei der Einführung des Modells und Probleme bei der Berücksichtigung der individuellen Erschließungssituation von Wohngebieten. Zudem verwies er auf das „drohende Anspruchsdenken“ von Bürgern, die zu den Beiträgen herangezogen werden und dann den Zustand der eigenen Wohnstraße besonders kritisch beurteilen. Bewohner von Neubauvierteln, die gerade erst für die Erschließung ihrer Grundstücke zahlen mussten, müssten von wiederkehrenden Beiträgen verschont werden.

Der Berater legte eine erste grobe Einschätzung vor, wie sich Abrechnungsgebiete gestalten ließen. Hohenbostel und Winninghausen könnten demnach etwa zwei bis drei Abrechnungseinheiten bilden, der Bereich Groß- und Nordgoltern südlich der B 65 eine Einheit. Dommermuth berichtete auch über den Stand der Diskussion in Springe, wo wiederkehrende Beiträge noch in diesem Jahr eingeführt werden sollen.

Die Mitglieder der AG Straßenausbaubeiträge beurteilen die Vorzüge der wiederkehrenden Beiträge offenbar deutlich skeptischer als der Experte aus Rheinland-Pfalz. Weil mit vielen Anliegerklagen gegen das Modell offenbar zu rechnen ist, kommt es entscheidend auf die Haltung der obersten niedersächsischen Verwaltungsrichter an, die der Stadt Barsinghausen zuletzt mehrfach juristische Schlappen beschert haben. „Das Hauptproblem ist der Gebührensenat am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg“, sagte AG-Vorsitzender Bernhard Klockow. Beitragsrecht sei Richterrecht, und die Lüneburger Richter hätten „ihre eigene Rechtsauffassung“. Als weiteres Hindernis haben Politik und Verwaltung in Barsinghausen die hohen Anlaufkosten ausgemacht. In Springe müssten drei bis vier Mitarbeiter zusätzlich eingestellt werden, zudem falle ein sechsstelliger Betrag nur für juristische Beratungsleistungen an, berichtet Klockow. „Davon ist noch kein einziger Meter Straße gebaut.“ Allerdings sei das Modell „einen gründlichen Abwägungsprozess wert“.

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In der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe am 4. September soll ein Rechtsanwalt referieren, der in Thüringen etliche Mandantenklagen gegen das Modell der wiederkehrenden Beiträge gewonnen hat. Zudem soll über die Grundsteuerfinanzierung gesprochen werden. Am 6. November wird ein Vertreter der Stadt Springe über den dortigen Entscheidungsprozess referieren. „Am Ende müssen wir dann einen Systemvergleich anstellen“, sagte AG-Mitglied Max Matthiesen (CDU).

Von Andreas Kannegießer

HAZ

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