Das Landgericht Hannover hat in zweiter Instanz bestätigt, dass die Betriebsgesellschaft Alte Zeche einen bereits geschlossenen Mietvertrag für den Zechensaal in Barsinghausen wieder kündigen durfte. Die Alte Zeche hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die AfD dort einen „Niedersachsenabend“ mit Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke plante.
Barsinghausen.Die Betriebsgesellschaft Alte Zeche des Besucherbergwerks Barsinghausen hat auch in zweiter Instanz ihren Rechtsstreit mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gewonnen: Das Landgericht Hannover hat bestätigt, dass die Alte Zeche berechtigt war, einen bereits abgeschlossenen Mietvertrag über die Nutzung des Zechensaals wieder zu kündigen, nachdem sich neue Erkenntnisse über den Charakter der Veranstaltung ergeben hatten.
Die Alte-Zeche-Geschäftsführung hatte den mit dem AfD-Landespolitiker Peer Lilienthal abgeschlossenen Mietvertrag fristlos gekündigt, nachdem sie erfahren hatte, dass die AfD im Zechensaal einen „Niedersachsenabend“ plante, zu dem auch der rechtsradikale AfD-Fraktionschef Björn Höcke aus Thüringen kommen sollte. Die Alte Zeche berief sich darauf, dass ihr der Inhalt des Abends bewusst verschwiegen worden sei und sah sich getäuscht. Die AfD war daraufhin gegen die Vertragskündigung vor Gericht gezogen.