Zählt ein spontanes Geständnis als Beweis vor Gericht? Ja, entschied das Amtsgericht Burgwedel und verurteilte einen jungen Mann zu einer Geldstrafe nebst Führerscheinsperre. Er hatte im vergangenen Jahr betrunken zwei Verkehrsschilder umgefahren und dann sein Auto einfach stehen gelassen.
Großburgwedel. Ein 22-Jähriger fährt mit 1,61 Promille zwei Verkehrsschilder um, stellt seinen Wagen ab und gibt dann doch alles gegenüber der Polizei zu, obwohl die ihn gar nicht gefragt hatte. So soll es sich im Oktober vergangenen Jahres in Burgwedel abgespielt haben. Dafür wurde der junge Mann nun vom Amtsgericht Burgwedel zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 25 Euro, also insgesamt 1500 Euro, verurteilt. Doch eigentlich war aus Sicht von Amtsrichter Michael Siebrecht der Fall so klar, dass es eigentlich keiner Hauptverhandlung bedurft hätte.
Wegen Fahren unter Alkoholeinfluss in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort war der bis dato unbescholtene Burgwedeler nämlich bereits im Januar mit einem Strafbefehl von 60 Tagessätzen à 15 Euro, also insgesamt 900 Euro – verurteilt worden, verbunden mit der Auflage einer Führerscheinsperre für ein Jahr. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Die anfängliche Ausführung seiner Verteidigerin, der Angeklagte sei überhaupt nicht gefahren, nahm Siebrecht erstaunt zur Kenntnis. „Das höre ich jetzt zum ersten Mal und halte es für eine Schutzbehauptung.“