Ab Dienstag, 15. Februar, gilt in Niedersachsen eine Corona-Testpflicht in Kindergärten und Kindertagesstätten für Kinder ab drei Jahre. Wir haben uns bei den Gehrdener Einrichtungen umgehört, wie die Verpflichtung umgesetzt wird.
Gehrden. Nach dem zunächst freiwilligen Testangebot für Kinder im Kindergartenalter gilt nun auch in Niedersachsen ab Dienstag, 15. Februar, eine Corona-Testpflicht. Dreimal pro Woche müssen Kinder ab drei Jahre vor dem Kita-Besuch oder der Betreuung bei einer Tagespflegeperson auf das Coronavirus getestet werden. Als verpflichtender Nachweis dafür dient die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Wir geben einen Überblick, wie die Betreuungseinrichtungen in Gehrden mit der neuen Situation umgehen.
Verteilung der Testkits wird unterschiedlich gehandhabt