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Aus dem Stadtarchiv Laatzen


Diese Strafen drohten Impfverweigerern 1948 in Oesselse

Geld- oder Haftstrafe für Impfverweigerer: Wer seine Kinder im Sommer 1948 nicht zur Pocken-Schutzimpfung nach Oesselse brachte, dem drohte eine Geld- oder Haftstrafe.

Geld- oder Haftstrafe für Impfverweigerer: Wer seine Kinder im Sommer 1948 nicht zur Pocken-Schutzimpfung nach Oesselse brachte, dem drohte eine Geld- oder Haftstrafe.

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