Diese Strafen drohten Impfverweigerern 1948 in Oesselse
Geld- oder Haftstrafe für Impfverweigerer: Wer seine Kinder im Sommer 1948 nicht zur Pocken-Schutzimpfung nach Oesselse brachte, dem drohte eine Geld- oder Haftstrafe.
Impfungen gegen Infektionskrankheiten wurden in der Nachkriegszeit teils mit Strafandrohungen durchgesetzt. So wie 1948 die Pockenschutzimpfung in Oesselse. Das zeigen Schriftstückte des Stadtarchivs Laatzen.
Laatzen.Eine Vorladungen lässt dem Empfänger nicht viel Spielraum. Sie geht mit sehr offiziellen Terminen wie solchen bei der Polizei vor Gericht einher, doch im Sommer 1948 galt sie Eltern in Oesselse, deren Kinder gegen die Pocken geimpft werden sollten. Wer die Pflicht zu der Schutzimpfung ignorierte, dem drohten massive Strafen. Und sogar die Gemeinde konnte bei Versäumnissen zur Rechenschaft gezogen werden.