Menschen, die in der Einflugschneise des Flughafens Langenhagen wohnen, können weiter auf finanzielle Unterstützung für Schallschutz an ihren Häusern hoffen. Doch der gesetzliche Anspruch für Erstattungen endet im September.
Langenhagen.Haus- und Wohnungsbesitzer, die in der Einflugschneise des Flughafens Hannover in Langenhagen Eigentum haben, sollten ein Datum im Kopf behalten: Bis zum 21. September dieses Jahres haben Betroffene noch einen gesetzlichen Anspruch auf eine Erstattung für Schallschutzfenster und Dämmung gegen Fluglärm am Gebäude. Darauf weist die Langenhagener Stadtverwaltung hin. „Nach dem 21. September können keine Ansprüche im gesetzlichen Verfahren mehr geltend gemacht werden“, sagt Sprecherin Juliane Stahl. Die Anträge müssen vor Ablauf der Frist bei der Bauverwaltung im Rathaus eingereicht werden. Doch auch nach diesem Datum ist der Topf, aus dem das Geld kommt, nicht zu, die Menschen müssen ihre Anträge nur direkt beim Flughafen einreichen.
Einen Anspruch nach dem Fluglärmschutzgesetz auf finanzielle Unterstützung für Bauarbeiten an den Gebäuden, die den Schallschutz verbessern, können Grundstücksbesitzer haben, deren Eigentum in der Tag-Schutzzone eins oder der Nacht-Schutzzone des Flughafens liegt. Der Zeitraum, in dem Betroffene ihren Rechtsanspruch geltend machen können, ist vom Gesetzgeber jedoch auf fünf Jahre begrenzt worden.