Langenhagen

Supermarkt-Bau auf Norta-Gelände hat begonnen

Der Bau des neuen Supermarktes auf dem ehemaligen Norta-Gelände hat begonnen. Vor Verkaufsstart bekommt die Walsroder Straße eine Links-Abbiegerspur.

Der Bau des neuen Supermarktes auf dem ehemaligen Norta-Gelände hat begonnen. Vor Verkaufsstart bekommt die Walsroder Straße eine Links-Abbiegerspur.

Langenhagen. "Wir sind glücklich, einen Bauträger gefunden zu haben, der sofort loslegen konnte." Wilhelm Cramer klingt hörbar erleichtert. Der Seniorchef der Burgdorfer Kaufmannsfamilie hätte sich in diesen bauboomenden Zeiten auch andere Nachrichten vorstellen können. Doch nach dem Erhalt der Baugenehmigung durch die Stadt Langenhagen vor fast genau einem Monat könne der Bau des neuen Edeka-Marktes auf dem geräumten Gelände der historischen Norta-Tapetenfabrik nun starten. Bis Weihnachten 2019, so der bisherige Plan, soll der Markt mit 2500 Quadratmetern reiner Verkaufsfläche fertig sein.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Bis dahin, so eine Auflage der Stadt, muss auch die noch fehlende Links-Abbiegerspur auf der Walsroder Straße fertig sein. Diese hatten Verwaltung und Politik zur Bedingung gemacht, um keinen Rückstau in die Kreuzung Reuterdamm zu provozieren. „Wir haben in Abstimmung mit der Stadt ein Planungsbüro in Hannover beauftragt, diesen Bau vorzubereiten“, sagte Cramer jetzt auf Nachfrage dieser Zeitung. Vergleichbar werde auch das Außengelände des Marktes von diesem Büro in Abstimmung mit der Stadt gestaltet. „Gefühlt geht es mit dem Bau der Abbiegerspur frühestens im Frühjahr 2019 los“, ergänzte Cramer. Die Kosten für diese Arbeiten übernimmt Cramer.

Nachbar legt Einspruch gegen Baugenehmigung ein

Dem Vernehmen nach hat ein unmittelbarer Nachbar Einspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt. Dies, so Baudezernent Carsten Hettwer auf Nachfrage, hat grundsätzlich erst einmal keinen Einfluss auf den Fortgang der Bauarbeiten. „Durch den fristgerechten Einspruch gegen eine Baugenehmigung erhält ein Nachbar Akteneinsicht und kann prüfen, ob seine originären Belange als Nachbar durch den Bau beeinträchtigt sind.“ Dieser Einspruch richtet sich damit nicht gegen den Bauherrn, sondern gegen die Stadt als Behörde, die die Baugenehmigung ausgestellt hat. Ihr zugrunde liegt allerdings bereits auch eine Bewertung von Nachbarschaftsbelangen, die im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens eingeholt wurden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Von Rebekka Neander

Mehr aus Langenhagen

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken